Contents: Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen

326 190. Vom Mbeitslohn. 
wird, so sucht der Staat der inländischen Produktion dadureh aufzubelfen, 
lass er fremden Wein mit einem Eingangszoll belegt. Einen solechen 
Zoll nennt man Schutzzoll, und er vwird vorzugsweise auf die Erzeug- 
uis verschiedener Industriezweige gelegt, z2. B. auf Gespinste und Gewebe, 
Mechvvaren, Luxusgegenstände u. dergl. Wenn eine derartige Besteuerung 
ler Enfuhr zum Schutze der einbeimischen Produktion den gesamten 
Handelsbeziehungen eines Staates zugrunde liegt, sagt man, dieser huldige 
dem Sehutzzollsystem. Im Gegensatz zu demselben steht das Frei— 
handelssystem, bei welchem kein Schutzzoll erboben, sondern der 
Konkurrenz freier Spielraum gewäbrt vwird. 
Manche Waren werden in gewissen Ländern ausschliesslich vom Staate 
produziert oder verkauft, so in Frankreich und österreich der Tabak, in 
andern Staaten das Salz Der Staat bestimmt dann aueh unabhängig von 
jeder Konkurrenz, da er die Einfuhr der betreffenden Artikel entweder 
gar nicht oder nur gegen hohe Abgaben gestattet, den Preis der Mare. 
Ein solches Vorreeht des Staates nennt man Monopol (ILabaksmonopol, 
Salzmonopol etc.), und die vom Staate festgesetzten Preiss Monopol- 
preise. r. 187 ⸗ 189 naceh Vr. Autenheimer a. a. O.) 
190. Vom Arbeitslohn. 
Mit der Arbeit verhält es sich im Grunde nieht anders als mit der 
Ware; aueh sie ist abbängig von Angebot und Nachfrage; Arbeitgeber 
und Arbeitnebmer steben zu einander in einem ähnlichen Verbältnisse, 
wie Verkäufer und Käufer. Der Arbeiter bietet seine Arbeit an; der 
Arbeitgeber sucht sie. Es leuchtet demnach ein, dals auch der Lohn 
für die Arbeit (— der Preis derselben) von Angebot und Nachfrage ab— 
hängig ist. Bedarf ein Arbeitgeber vieler Arbeiter, und sind diese nicht 
zablreich vorbanden, so werden sie höhere Forderungen stellen können, 
und der Arbeitgeber wird höheren Lobn gewähren müssen; umgekebrt, 
findet sich ein Ueberfluss von Arbeitern, so werden sie auch billiger zu 
haben sein. Dass ausserdem der Lobn auch noch von den Leistungen 
— nach ihrer Art und nach der Individualität — abhängt, lebrt ohnehin 
dlie tägliche Erfahrung. Ein Packträger, Strassenkehrer, Mörtelträger etc. 
wird nicht jenen Lobn beanspruchen können oder erhalten, vie ein Ubr- 
macher, ein Graveur, ein Kunsttischler. Warum? Meil die von den erst- 
genannten zu verrichtenden Arbeiten wenig Geschicklichkeit, also keine 
besondaro Vorbildung erfordern uud deshalb von den meisten Leuten 
leicht verrichtet werden können, während die der letztgenannten eine 
Ausbildung voraussetzen, die nur wenige sich erworben haben. Derartige 
Vorbildung fordert aber nicht nur Zeit und Kraftaufwand, sondern auch 
materielle Opfer (Kapital), welebe später dureb den Arbeitsertrag vieder 
ersetzt werden müssen. Darum wird aueh die geistige Arbeit besser bezablt 
als die bloss körperliche.
	        
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