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652 Asien. 
terworfen. Ost- und Mittelasien ist dagegen den Europäern ganz ver¬ 
schlossen geblieben und noch jetzt größtentheils unbekanntes Land. 
Chinesisches Reich. 
Es reicht vom Belrirtag, 86° O., bis an das östliche Weltmeer, 
162° O.; die Länge also — 750 M., und die Westgränze hat Mit¬ 
tag während die O. Küste schon 5 l!hr zählt. Die S. Gräuze ist — 
20° R., die N. Gränze — 56° N.; die Breite also — 540 M. In 
S. dauert der längste Tag 13^ Stunde, in N. 17^ St. Flächeninhalt 
etwa — 250,000 Q.M. Sibirien, die Tatarei, Kabulistan, Indien 
und der O. Ozean sind die Gränze dieses Staatöcolosses, der an Volks¬ 
menge alle Reiche der Erde übertrifft, an Größe nur dem Russischen 
nachsteht, über dessen Bevölkerung und innere Verhältnisse aber wir 
sehr im Dunkeln sind. Einige nehmen 179, Andere 207, Andere 
234, ja mehr als 300Mill. E. an. Schon seit mehr als 2600 Jah¬ 
ren besteht ein Chinesisches Reich, das sich freilich damals auf das ei¬ 
gentliche China beschränkte. Viele Kriege wurden mit den benachbar¬ 
ten Mongolen geführt rrnd mehr als einmal ward das Land diesen 
unterworfen oder getheilt. Die jetzige Dynastie stammt aus dem Volke 
der Mantschu Mongolen, die 1644 das Reich eroberten. Erst 
seit dieser Zeit ist der größte Thcil der jetzigen Provinzen und tribut¬ 
pflichtigen Länder den: Chinesischen Reiche uilterworfen. Der jetzige 
Regent (Chuandi) Tara Kuang oder Dar Gouang regiert seit 
1820. Die Verfassung des Landes ist unumschränkter Despo¬ 
tismus, der vonr Fürsten wie von allen Staatsdienern geübt wird, 
der sich auf die geringsten Kleinigkeiten erstreckt und bei der großen 
Ordnung und pedantischen Pünktlichkeit in der Verwaltung, so wie 
bei der allgemein herrschenden Bestechlichkeit und Betrügerei der Be¬ 
amten viel lastender den Unterthan drückt, als die ordnungslose Will- 
kühr im Türkischen und Persischen Staate. Die höchsten Staatsbehör¬ 
den sind 1) der G eri ch tsho f d e r regierenden Familie; 2) der 
Rath des Innern, der die Reichsannalen führt, die Befehle des 
Monarchen bekannt macht und Gesetze vorschlägt; 3) der Rath der 
Gelehrten. Unter diesen leiten sechs Ministerien die ganze Ver¬ 
waltung des Staats. Vicekönige, welche die oberste Civil- und Mili- 
tairgewalt ausüben und immer aus dem Stamme der Mandschus sind, 
regieren in den Provinzen. Die ganze Staatsverwaltung und Justiz 
ist aufs genaueste geordnet und wird durch 9600 Beamte, Koangs, 
von den Europäern gewöhnlich mit einem Portugiesischen Worte Man¬ 
darins genannt, besorgt. Das Heer besteht aus drei gauz verschiede¬ 
nen Theilen 1) das Hauptheer in 8 Divisionen getheilt, die aus ei¬ 
gentlichen Mantschus, aber auch aus den Abkönrnilingen derjenigen 
Chinesen und Mongolen bestehen, welche sich bei der Eroberung des 
Landes zur Parthei der Mantschus hielten — 200,000 Mann. 2) Die 
Garnison von 450 Städten — 8 bis 900,000 Mann. 3) Die unre¬ 
gelmäßigen Schaaren der Nomaden im Hochlande — 100,000 Mann.
	        
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