Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1)

I. Philipp II. und Alexander d. Gr. 
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Gebirgsland. Nur das Mündungsgebiet der Flüsse ist eben und 
anbaufähiger. 
Die Bewohner waren ihrer Abstammung nach Griechen, 
aber von roheren Sitten als ihre südlichen Stammesbrüder und 
wurden daher von diesen als „Barbaren" betrachtet. Sie waren 
ein einfaches, derbes und tapferes Bauernvolk, durchaus mon¬ 
archisch gesinnt: denn der makedonische Staat war eine 
Schöpfung des Königtums. Doch dieses Königtum war keine 
Despotie; namentlich behauptete der ritterliche Adel ihm gegen¬ 
über seine Selbständigkeit. Lange Zeit war die Entwickelung des 
Volkes durch unaufhörliche Kämpfe mit den benachbarten wilden 
Bergvölkern und auch dadurch beeinträchtigt worden, daß infolge 
des Mangels einer festen Erbfolgeordnung bei jedem Thronwechsel 
heftige Streitigkeiten entstanden. Der Gründer der Größe 
Makedoniens wurde Philipp II. 
a) Philipp Ii. war als 14jähriger Knabe von Pelopidas als 
Geisel nach Theben geführt worden, wo Epaminondas sein 
Lehrer wurde. Hier lernte er griechische Bildung, griechische 
Kriegskunst und den zerfahrenen Zustand der griechischen 
Staaten kennen. 
Zum Throne gelangt, setzte er sich das Ziel, die Hegemonie 
über Griechenland zu erlangen und die griechischen Staaten 
von sich abhängig zu machen. 
Die Mittel, zu diesem Ziele zu gelangen, waren: 
1. ein starkes Heer. Aus dem Adel bildete er die schwere 
Reiterei, aus den Bauern die schwergerüstete Phalanx der Fu߬ 
truppen, die er mit einer mehr als 5 m langen Stoßlanze be¬ 
waffnete; 
2. reiche Geldmittel. Diese gewann er durch die Ausbeu¬ 
tung der goldreichen Gebirge Makedoniens. 
Philipp war einer der größten Diplomaten der alten Welt, 
ein hervorragender militärischer Organisator und tüchtiger Feld¬ 
herr, ein Mann von rastloser Energie und unermüdlicher Tätigkeit. 
b) In Athen waren zahlreiche Männer für seine Zwecke 
tätig. Manche hatte er durch Geld bestochen, andre, wie den 
großen Redner Äschines, durch den Zauber seiner bedeutenden 
Persönlichkeit für sich eingenommen; noch andre, wie der ehr-
	        
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