I. Die englische Revolution.
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und großartiger Staatsmann, der, obwohl als Soldat an die Spitze
des Staates gekommen, England doch nicht zum Militärstaat
machte, als absoluter Regent die Selbstverwaltung nicht an¬
tastete, als leidenschaftlicher Puritaner religiöse Duldung (sogar
gegen die Juden) übte wie nie vorher und kaum je nachher eine
englische Regierung und der sein Vaterland zur ersten Gro߬
macht erhob.
Ihm folgte, seiner Bestimmung gemäß, sein Sohn Richard.
Als dieser, gänzlich unfähig, abgedankt hatte und nun völlige
Anarchie eintrat, entstand der Gedanke die Stuarts zurück¬
zuführen. Der General Monk trat mit dem in den Niederlanden
weilenden Karl II. in Verbindung, und nachdem das „lange
Parlament“ endgültig aufgelöst war und Karl Amnestie und
Gewissensfreiheit versprochen hatte, hielt er 1660 seinen Einzug
in die jubelnde Hauptstadt.
3. Die Restauration und die zweite Revolution (1660 — 88).
a) Karl II. 1660 — 85. Die Versprechen, die Karl gegeben § 6.
hatte, beeilte er sich zu brechen: er gestattete seinen rnvalistiHphon
auch in Schottland eingeführt. Die auswärtige Politik war
schmachvoll. Dünkirchen wurde an Frankreich abgetreten, ein
holländischer Krieg endete für England unglücklich, an Lud¬
wig XIV. verkaufte Karl die Selbständigkeit seines Landes. In
den höheren Gesellschaftsschichten riß arge Sittenlosigkeit ein,
ein Rückschlag gegen die puritanische Strenge der vorigen Zeit.
Die immer mehr hervortretenden katholisierenden Neigungen
des Königs — Jakob trat sogar zur katholischen Kirche über —
riefen im Lande eine gewaltige Gärung hervor. Das Parlament
nahm (1673) die Testakte an, die Karl bestätigte, wonach hin¬
fort nur Anhänger der anglikanischen Kirche Ämter bekleiden
durften. Die Katholikenfurcht steigerte sich im Volke zu krank¬
haften Erscheinungen und wilden Verfolgungen der Katholiken.
Das Parlament von 1679 setzte die Habeas-Corpus-Akte
durch, wonach ein Engländer nur auf Befehl seines ordentlichen
Richters verhaftet werden darf.
Ratgebern wilde Rache an den Republikanern
die episkopale Kirchen Verfassung wurde wiedi o
MM