2. Reichtum der Handelsherren, familie fugger. Mit dem
Handel wuchs die Macht und der Reichtum der Städte. Die Augsburger
Handelsherren waren so reich wie Fürsten. Besonders groß war der Reichtum
der Familie Fugger. Ulrich Fugger gründete in Augsburg das erste große
Bankhaus. Ein alter Chronist schreibt über einen Besuch im Fuggerschen Hause:
„Es führte uns der Herr Fugger im Hause herum, was ein gewaltig
großes Haus ist, daß der römische Kaiser aus dem Reichstag mit dem ganzen
Hofe Raum darin hätte. Wir kamen in ein Türmlein, worin uns von Ketten,
Kleinodien und Edelgestemen, auch von seltsamer Münze und Stücken Goldes,
wie Köpfe groß, ein solcher Schatz gezeigt wurde, daß er über eine Million
wert war. Hernach schloß Herr Fugger einen Kasten auf, der lag bis zur
Decke voll von Dukaten und Kronen; die gab er auf 200000 Gulden an.
Darauf führte er uns auf dasselbe Türmlein, das von der Spitze an bis zur
Hülste hinunter mit lauter guten Talern bedeckt war. Man sagt, daß der
Herr Fugger so viel hätte, daß er ein Kaisertum bezahlen möchte."
Selbst Fürsten borgten bei Fugger Geld. So hatte er einmal Kaiser
Karl V. eine bedeutende Summe vorgestreckt. Einige Zeit darauf kehrte
der Kaiser bei ihm ein und entschuldigte sich, daß er die Schuld noch nicht
bezahlt habe. Es war im Juni und die Witterung noch kühl, so daß den
Kaiser, der eben aus dem sonnigen Italien zurückgekehrt war, fröstelte. Da
ließ Fugger ein Feuer im Kamin anzünden, legte einige Bündel Zimt auf das
Holz, ergriff den Schuldschein des Kaisers und zündete damit den Zimt an.
(Zimt war damals sehr teuer, eine Unze [= 31 g] kostete zwei Dukaten.)
Sehr zu loben ist, daß die Fugger ihren Reichtum auch benutzten, andere
zu beglücken und Not und Elend zu lindern. Sie errichteten z. B. Spitäler,
erbauten Häuser für Arme und gründeten Kirchen und Schulen. Noch heute
sieht man in Augsburg die „Fuggerei". Das sind 51 kleine Häuser, die eine
abgeschlossene Stadt für sich bilden und 106 Wohnungen für bedürftige brave
Leute enthalten. Für eine solche Wohnung hat jede Familie jährlich nur einen
Gulden Miete zu zahlen. Außerdem aber haben die Bewohner dieser Häuser
die Verpflichtung, täglich ein Vaterunser, das Ave Maria und das Glaubens-
bekenntnis zu beten.
3. Klaren ein kauf. Wollte der Kaufmann Waren einkaufen, so begab
er sich (in der Regel zu Pferde und gut bewaffnet) nach Nürnberg,
Frankfurt, Cölu, Breslau oder einem andern Meßorte. Wenn möglich,
wurden die gekauften Waren in ein Schiff geladen, das auch der Kaufherr
bestieg. Aber die Fahrt war mit vielen Hindernissen verknüpft. Wenn das
Schiff irgendwo das Ufer berührte, so verfiel die ganze Ladung dem Besitzer
des Uferlandes. (Strandrecht.) War der Fluß durch ein Seil gesperrt —
wozu sich manche Städte und Ritter das Recht anmaßten —, so mußte ein
Zoll gezahlt werden. In bestimmten Stapelorten mußten alle Waren aus-
geladen und auf dem Markte zwei bis drei Tage lang den Händlern zum
Einkaufen ausgestellt werden. (Stapelrecht.) Nur was nicht verkauft war,
durfte weitergeführt werden. War zur Weiterreise ein Frachtwagen nötig, so
mußte er hier in der Stadt gemietet werden. Er wurde nach Bedarf mit