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heidnischen Gottesdienst. Er unterwarf stch selber den Gesetzen der
Kirche. Als er 7000 aufständische Thessalonicher hatte hinrichten lassen
und der BischofAmbrosius vonMailand ihn deswegen vom Abendmahl
ausschloß, that er reuig Kirchenbuße. Durch ihn kam das Christenthum
zum vollen äußern Siege; aber die Einfachheit und innere Lauterkeit der
ersten Zeit gieng bei vielen verloren.
§♦ 58. Die Gemeinden. a. Die Verfassung der christlichen
Gemeinden wurde nun völlig geändert. Die Priester (der Klerus) schie¬
den sich als ein bevorrechteter, Gott näher stehender Stand von den
Laien. Sie wurden von den Bischöfen ernannt; diese standen unter
den Erzbischöfen oder Metropolitanen (BischöfendergrößernStädte),
die wiederum den 5 Patriarch en (Erzvätern) von Rom, Konstantino¬
pel, Antiochien, Jerusalem und Alerandrien untergeben waren. Diese
Herrschaft der Priester heißt Hierarchie. (Pallium — weißes Bischofs¬
kleid ; Dom- oder Kathedrälkirche = Kirche des bischöflichen Stuhles;
Domkapitel — geistliche Räthe des Bischofs). — b. Als hohe Feste
wurden Pfingsten, Weihnacht und Himmelfahrt hinzugefügt. Der Gottes¬
dienst (Kultus) nahm durch schöne, mit Bildern geschmückte Kirchen,
durch Musik, öffentliche Aufzüge und prunkende Gewänder der Priester
an äußerem Glanze zu. Wallfahrten zu den heil. Oertern galten für
verdienstlich, ebenso die Verehrung der Reliquien, die Kasteiungen,
das Eremiten- oder Einsiedlerleben (Simeon lebte 30 Jahre ohne
Obdach auf einer Säule in Syrien) und das Mönchsthum. Die
ersten Klöster entstanden in Aegypten; die Gelübde der Mönche und
Nonnen waren Armuth, Keuschheit oder Ehelosigkeit, Gehorsam.
§. 51). a. Die christliche Lehre wurde von den Kirchenvätern d. h. an¬
gesehenen Kirchenlehrern weiter ausgebildet. Solche waren Clemens und
Origen es in Alexandrien, Eusebists und Chrysostoinus in Konstanti¬
nopel, Augustinus zu Hippo in Afrika und Hieronymus, welcher in Beth¬
lehem starb. Letzterer verfaßte eine lateinische Uebersetzung der Bibel, die
Vulgata d. i. Allgemeingebräuchliche genannt. — b. Die Lehre wurde, wenn
ein Streit entstanden war, auf den großen Kirchenversammlungen oder Kon-
eisten festgesetzt. Diejenigen, welche die Beschlüsse derselben annahmen, nann¬
ten sich Katholiken d. h. Rechtgläubige; die Abweichenden hieß man Häretiker
(Irrgläubige) oder Ketzer. Auf dem ersten Koncil — zu Nicäa (325) in
Kleinasien — verwarfen 250 Bischöfe die Lehre des Arius, daß Christus dem
Vater nicht gleich sei. Ein anderer großer Streit erhob sich 100 Jahre später
zwischen Augustinus, welcher lehrte, daß die menschliche Natur gänzlich ver¬
derbt sei, und daß Gott nach seiner Gnade die einen zur Seligkeit erwähle,
die andern dem Verderben überlasse, und Pelagius, welcher behauptete, der
Mensch sei von Natur gut und auch sein eigenes Bestreben sei zu seiner Hei¬
ligung nothwendig. Mehrere Synoden (kleinere Kirchenvers.) erklärten sich
gegen Pelagius.
§. 60. Die Spaltung der katholischen Kirche. Das
Papstthum. Unter den Patriarchen erlangten die von Konstantinopel
und Rom mit der Zeit das höchste Ansehen, und dann entstand unter diesen
beiden ein Streit um den Vorrang. Der Name Papst d. i. Vater, den
früher alle Bischöfe geführt hatten, wurde schließlich dem römischen allein
beigelegt. Die Päbste Jnnocenz I. (404) und Leo d. Gr. (444) be-