$)te Zeit des deutschen Bundeö.
223
sche Burschenschaft, die ihr Verlangen nach einem freien deutschen
Vaterlande bei dem Wartburgfeste (18. Oft. 1817) offen aussprach,
das sie als Einleitung zu dem dreihundertjährigen Reformationsjubi¬
läum und zur Erinnerung an die Schlacht bei Leipzig feierte, wurden
unterdrückt, die Turnplätze geschlossen und, nach der Ermordung des
russischen Staatsrathes Kotzeb ue durch deuStudireudeu Karl Saud
(in Mannheim, 23. März 1819) in dem Karlsbader Eougreß
aller deutschen Minister (1819), und der Wieu er S ch lußacte (1820)
die Freiheit der Presse aufgehoben und allenthalben Unterfnchnngscom-
Missionen zur Aufspürung sog. demagogischer Umtriebe eingesetzt.
Während die beiden Großmächte angesichls jener Freiheitsbe-
strebungen noch zögerten, ihren Ländern die in der Wiener Buudesacte
verheißene ständische Verfassung zu ertheileu, wurde dieselbe in den
meisten kleineren Staaten Mittel- und Süddeutschlands eingeführt,
am frühsten in Weimar (1816), dann in Nassau, Bayern, Baden
(1818), Württemberg (1319). Preußen gewährte nur Pro diu-
zialstäude (1823) mit blos berathenderStimme ohne Oeffentlichkeit.
Auch die kirchlichen Verhältnisse wurden in den meisten Staa-
ten geordnet. Insbesondere schlössen zu diesem Zwecke mehrere Staaten
mit dem 1814 nach Rom zurückgekehrten Papst Concordate. (Vql.
§. 100).
3. Als in Frankreich durch die Pariser Julirevolution 1830 die 1830
Bourbouen entthront und der Herzog von Orleans Ludwig Philipp hmflfS01
„der Bürgerkönig" auf deu Thron berufen wurde, ermuthigte dieser ^Te Sot9cn"
Erfolg die Unzufriedenen auch in anderen Ländern. Belgien riß
sich von Holland los und wählte Leopold I. von Coburg zum Kö-
uig, der dem Lande eine freisinnige Verfaffnng gab; Polen erhob sich
gegen Rußland, wurde aber aufs neue unterworfen. Auch Deutsch-
laud fühlte den Einfluß der Julirevolution. In Braunschweig
wurde der Herzog Karl II. vertrieben (1830, f 1873 in Genf), wo¬
rauf sein Bruder Wilhelm dem Laude eine bessere Verfaffnng gab-
in Hessen-Kassel mußte der Kurfürst seinen Sohn, in Sachsen
König Anton (1827—1836) seinen Neffen Friedrich August II.
(f 1854) als Mitregenten annehmen, und beide Länder erhielten zeit-
gemäße Verfassnngsnrknnden. Auch Hannover bekam 1833 ein
neues Staatsgrundgesetz; als aber nach dem Tode des Königs Wil-
Helm IV. Hannover von England abgetrennt wurde und an Wilhelms
Bruder Ernst August kam, stellte dieser die alte Verfassung mit der
Aristokratie und Beamtengewalt wieder her. Die widersprechenden
(sieben) G ö 11 i n g e r Professoren (darnuter Dahlmann, die Gebrü¬
der Grimm, Gervinns, Ewald) wurden abgesetzt und zum Theil ver-
bannt (1837).
4. Alle diese freieren Bewegungen suchte Metternich durch neue