282 §• 108. Bayerische Geschichte. Anhang. Die neueren Gebietstheile Bayerns.
4. Von den drei Söhnen des Markgrafen Albrecht Achilles (f i486),
der 1473 verordnet hatte, daß die Mark Brandenburg niemals, die
fränkischen Fürstenthümer höchstens in zwei Theile, als Oberland
(mit der Residenz Culmback, später Bairenth) und Unterland (mit
Kadolzbnrg und Ansbach), getheilt werden sollten, erhielt Johann
Cicero die Mark, die beiden jüngeren aber, Friedrich Senior
und Sigmund, die fränkischen Fürstenthümer, jener das Unterland,
dieser das Oberland.
Nach Sigmunds Tod (f 1495) übernahm Friedrich Senior die
Regierung in beiden Fürstenthümern, wurde aber von seinen Söhnen
Casimir und Johannes angeblich wegen Blödsinns 1515 zur Abdank¬
ung gezwungen und bis 1527 in Plassenburg gefangen gehalten. Die
älteren Söhne Casimir (1515—1527) und Georg (1515—1543)
wurden nun mit den fränkischen Landen belehnt. Doch hielt sich Georg
meist in dem schleichen Herzogthum Jägerndorf auf, das er 1524
erwarb.
Ein Sohn des Friedrich Senior war auch der Deutschmeister Al¬
brecht I., der erste Herzog von Preußen (§. 74, 5).
5. Nach Johanns (f 1526) und Casimirs Tod (f 1527) erhielt
Markgraf Friedrich seine Freiheit wieder. Georg aber übernahm
die Regierung beider Fürstenthümer zugleich als Vormund seines Nef-
fen Albrecht Alcibiades, Casimir's Sohn.
Inzwischen waren die Stürme des Bauernkrieges anch in Fran-
ken ausgebrochen und besonders durch des Markgrafen Casimir Hilfe
mit Gewalt gedämpft worden. Die Reformation wurde nach Ca-
simirs Tod in beiden Fürstenthümern angenommen (1528). Mit mu-
thiger Entschlossenheit trat Markgraf Georg (der Fromme) auf dem
Reichstag zu Augsburg (1530) für bie evangelische Lehre auf und un¬
terzeichnete auch die dem Kaiser übergebeue Augsburger Coufesfion.
Doch blieb er dem Schmalkalder Bündnisse fern. Zwei Jahre vor sei-
nem Tode trat Georg (f 1543) das Fürstenthum Baireuth an seinen
Neffen Albrecht ab. Für Georgs minderjährigen Sohn Georg Fried-
rich (1543—1603) übernahm der Kurfürst von Sachsen und der
Landgraf von Hessen die Vormundschaft.
1541 1553 6. Albrecht Alcibiades (1541—1553, f 1557), ein Fürst von
Markgr^/Al-rauhem und unbeständigem Charakter, lebte mit seinem eigenen Lande,
brecht^Alttbia. ^aZ er gur Annahme des Augsburger Interims zwingen wollte,
meist in Unfrieden. Das Gymnasinm zn Hof verdankt ihm seine
Gründung (1546). lieber sein Bündniß mit dem Kurfürsten Moritz
von Sachsen, seine Kriegszüge, seine Achtserklärung und seinen Tod
s. §. 76, 2.
Markgraf Georg Friedrich übernahm nach Albrecht's Tod die
Regierung in beiden Fürstenthümern und suchte durch eine friedliche und
sorgsame Regierung die Wunden wieder zu heilen, welche Albrecht's