Full text: Geschichte für die Mittelschulen der Stadt Frankfurt am Main

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oft bei Nacht überfallen, in Brand gesteckt und ausgeraubt. In dieser 
Zeit schützten die Frankfurter ihre eigene Feldmark durch die söge- 
nannte Landwehr. Diese war ein durch Aushebeu zweier Gräben 
gebildeter Wall, der mit Bäumen, meistens Erlen, bepflanzt wurde. 
Die Zweige derselben flocht man zu einem sogenannten Gebück 
ineinander, so daß wenigstens Reiter nicht hinüber konnten. Da, wo 
die von der Stadt ausgehenden großen Straßen die Landwehr schnitten, 
errichtete man Warten; das waren feste Türme, auf denen Wächter 
saßen, welche die Annäherung feindlicher Scharen durch Aushängen von 
brennenden Pechpfannen anzeigen mußten. Auf dieses Zeichen kamen 
die Bürger bewaffnet herbei, um die Feinde zu verjagen. Die Bocken- 
heimer, die Gallus-, die Friedberger und die Sachsen- 
Häuser Warte sind noch vorhanden. An manchen Stellen kann 
man heute noch den Lauf der Landwehr verfolgen. So ist ein Stück 
erhalten im Walde zwischen Oberrad und der Sachsenhäuser Warte, 
ein anderes nahe am Forsthaus; auch hinter den Friedhöfen an der 
Eckenheimer Landstraße läßt sie sich nach der Friedberger Warte zu 
im Felde noch deutlich verfolgen. 
Dem Fehdeunwesen wollte Kaiser Maximilian I. ein Ende 
machen. Er hob das Fehderecht auf und verkündete auf 
dem Reichstage zu Worms 1495 den sogenannten Ewigen 
Landfrieden, nach welchem jede Selbsthilfe bei Strafe der Reichs- 
acht verboten war. Die Streitigkeiten der Reichsstände oder der Unter- 
gebenen verschiedener Reichsstände sollte ein oberster Gerichtshof, das 
Reichskammergericht, entscheiden. Dieses wurde im Jahre 1495 
in Frankfurt von Kaiser Maximilian selbst eröffnet und hielt seine 
Sitzungen im Braunfels am Liebfrauenberg ab. Doch wurde es 
schon 1497 nach Speyer verlegt; von da kam es fast zweihundert 
Jahre später nach Wetzlar. Die Richter dieses Gerichts sowie die- 
jenigen der fürstlichen Gerichte waren studierte Leute. 
Zur Unterhaltung des Kammergerichts und zur Deckung anderer 
Reichskosten ließ der Kaiser eine allgemeine Steuer erheben, die der 
Gemeine Pfennig hieß. Das war die. erste regelmäßige Geld¬ 
steuer im Reiche. Die Ritter entzogen sich ihr, weil sie Kriegsdienste 
leisten mußten. 
b) Die Femgerichte. Eine Zeitlang haben im späteren Mittel¬ 
alter: die Femgerichte (d. i. Genossenschaftsgerichte) für ganz Deutsch- 
land Bedeutung gehabt, obgleich sie nur auf westfälischem Boden 
abgehalten wurden. Die Gerichtsstellen hießen Freistühle, weil sie 
der einheimischen Obrigkeit nicht unterstellt waren, sondern direkt unter 
dem Kaiser standen. Die Freistühle zählten nach Hunderten. Den 
Vorsitz bei einem solchen Gerichte führte der Freigraf, der vom 
Kaiser belehnt wurde; ihm zur Seite standen die Freischöffen. 
Die Sitzungen der Freistühle waren öffentlich, doch wußten sich die
	        
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