Full text: Das Mittelalter und die Neuzeit (Teil 2)

der Prinz Heinri ch, schlug die Reichsarmee bei Freiberg in Sachsen. 
Ferdinand behauptete sich gegen die Franzosen. Da fand sich endlich sowohl 
Österreich als Frankreich geneigt, den Krieg zu beendigen und 
1763, 15. Februar, kam der Friede zu Hubertusburg (sächsisches 
Jagdschloß) zustande, in welchem Preußen im Besitze Schlesiens blieb. 
2. Katharina II. (1762—1796), welche seit der Entthronung ihres Gemahls 
Peters III. Rußland beherrschte, vermehrte die Macht und den Umfang des Reiches. 
Sie entriß den Türken dieKri m, welche sie (1783) unter demNamenTaurien 
durch ihren Günstling Potemkin ihren Staaten einverleibte, und erweiterte in 
einem zweiten Türkenkriege (durch den Frieden zu Jassy 1792) das russische Gebiet 
bis zum Dnjestr. 
Besonders aber wurde Rußlands Macht vergrößert durch die Teilungen 
Polens. 
Nach dem Tode des polnischen Königs Augusts III. bewirkte Katha¬ 
rina II., daß ihr Günstling Stanislaus Poniatowsky zum Könige 
von Polen gewählt wurde (1764). Polnische Edelleute ergriffen gegen diesen 
und Rußland die Waffen. Da verband sich Rußland, dessen Vergrößerung 
durch die Eroberung türkischer Länder Preußen und Österreich nicht zulassen 
wollten, mit diesen beiden Mächten zur ersten Teilung Polens 1772: Ru߬ 
land nahm das Land bis zur Düna und zum Dnjepr (2000 Q.-M.), Öster¬ 
reich : Galizien undLodomirim (1500Q.-M.); Preußen erhielt Westpreußen 
(außer Danzig und Thorn) und den Netzedistrikt (600 Q.-M.). 
§56. 
Friedrich der Große und Kaiser Josef II. 
1. Um nach dem siebenjährigen Kriege Preußens Ansehen und Macht 
zu behaupten, vermehrte Friedrich feine musterhaft geordnete Armee auf 
160000, später 200000 Mann. Dem erschöpften Lande half er durch Ab¬ 
gabenerlaß, durch Hebung des Landbaues (280 neue Dörfer, Heranziehung 
fremder Kolonisten), durch Beförderung des Berg- und Hüttenwesens, durch 
Unterstützung des Handels und des Fabrikfleißes. Namentlich auch dem 
Bauernstände suchte der König auszuhelfen. Die Leibeigenschaft wurde 
aufgehoben und in das mildere Verhältnis der „Gutsunterthänigkeit" um- 
gewandelt. Ferner wurden die Frondienste beschränkt, und die körperliche 
Mißhandlung der Bauern strenge verboten. — Auch war der König bemüht, 
die vollste Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der verschiedenen 
Konfessionen durchzuführen. 
„Es muß," so schrieb er, „unter den katholischen und evangelischen Unterthanen 
nicht der allermindeste Unterschied gemacht werden, sondern selbige müssen ohne Rücksicht 
auf die Religion auf gleichen unparteiischen Fuß behandelt werden."
	        
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