Object: [Teil 5 = 5. Schuljahr, [Schülerband]] (Teil 5 = 5. Schuljahr, [Schülerband])

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Bote in Begleitung eines ältoren Herrn. Beide gingen über 
die Brucke den Husaren entgegen, und über den Verhau hin- 
weg fragte der Lieutenant in französischer Sprache: „Mein 
Herr, sind Sie der Maire dieser Stadt?“ Jener antwortete: 
„Z dienen, mein Herr, aber sprechen vwir lieber deutseh. 
Ieh Hin ein Deutscher, ein Baier, und seit langen Jahren als 
Fabrikbesitzger hier angesessen. Mein Name ist Baron von 
Geiger, kaiserlicher Senator.“ — „Gut, Herr Baron, ioh danke 
Ihnen. Meine Karte haben Sie bereits erhalten. Mein Name 
ist von König. Sind noch französische Druppen in der Stadt?“ 
— Nein, mein Herr, seit heute Morgen nicht mehr.“ — 
„4 os ist auf uns von feindlicher Kavallerio geschossen 
wo l — „Das waren Nachzügler der Kavallerieregimenter, 
welelio die Stadt bereits bei Ihrer Annäherung geräumt 
haben.“ — „Out, so bitte ich Sie, wenn Sie nicht wollen, dals 
diese Stadt als ein fester Platz betrachtet werden soll, diese 
Aufwurfe entfernen zu lassen.““) — „In einer halben Stunde, 
mein Herr, soll der Zugang frei sein. Ich selbst werde an der 
Spitze der Einwohner Hand anlegen, diess Hindernisse fort- 
zuschaffen.“ 
So geschah es auch. Nach etwa drei Viertelstunden ritt 
der Lieutenant mit gespanntem Revolver, gefolgt von seinen 
Leuten, welche ihre Karabiner aufgesetzt hatten, in die feind- 
liche Stadt ein, umringt von einer drohend dreinschauenden 
Menge, an welehe der Maire eindringlich die mahnenden 
Worte richtete, sich rubig zu verhalten. Die Stadt würde 
geschont werden und den Einwohnern kein Leid geschehen. 
Unangefochten ritt der Offizier mit seinen Leuten bis 
auf den Markt mitten in der Stadt, zog von hier aus durch 
die Seitenstrassen und sprengte dann wieder im Galopp von 
dannen zum Thore hinaus. Beim Prinzen Priedrich Karl 
meldete er, dass er mit seinen vier Mann die Stadt Saar- 
gemũund trotz ihres Verhaues eingenommen und auskund- 
schaftet habe. Georg Horn. Gartenlaube 1870. 
*) Ein Ort, zu welchem der Zugang, wie hier, durch einen Verbau 
gesperrt ist, wird nicht mehr als offener behandelt, sondern gilt als be— 
festigter, kann also auch bombardiert werden.
	        
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