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§ 70. Ludwig XIV. von Frankreich 1643—1715.
geneigt; zugleich wurde der Kaiser, nicht ohne Zutun des französischen Königs,
durch einen Angriff der Türken in Anspruch genommen. So blieb Ludwig XIV.
unangefochten im Besitze seines Raubes.
3. Verfolgung der Kugenotten seit 1685. Schon unter Richelieu
und Mazarin waren die Hugenotten allmählich von dem Zutritt zu staat-
licheu Ämtern ausgeschlossen worden; sie hatten sich daher zumeist dem
Handel und der Industrie zugewendet. Um die unbedingte Herrschaft
des königlichen Willens auch in kirchlichen Angelegenheiten zur Geltung
zu bringen, schritt Ludwig XIV. 1685 zur Aufhebung des Edikts
von Nantes, womit die völlige Unterdrückung des hugenottischen Be-
kenntnisses ausgesprochen sein sollte.
Durch drückende Maßregeln wurden die Hugenotten zum Eintritt in die katho¬
lische Kirche gezwungen. Ein Teil derselben widersetzte sich in offenem Kampfe;
anderen gelang es trotz strenger Verbote, in die benachbarten protestantischen
Länder wegzuziehen, namentlich nach England, Holland, Brandenburg und Ans-
dach. Diese Flüchtlinge (Refugies geheißen) brachten in die neue Heimat alle
Vorteile ihrer wohlentwickelten Gewerbtätigkeit und wurden dankbare Untertanen
ihrer Beschützer.
4. Megelirlichkeit nach dem pfälzischen Erbe 1685. Im
Jahre 1685 war Kurfürst Karl aus dem Hause Simmern, der Sohn
Karl Ludwigs, des „Wiederherstellers der Pfalz", nach nur fünfjähriger
Regierung kinderlos gestorben (vgl. S. 46). Dem bestehenden Erbrechte
zufolge sielen die Gebiete von Simmern und Heidelberg mitsamt der
pfälzischen Kur an den Pfalzgrafen Philipp Wilhelm von Neuburg.
Ludwig XIV. aber forderte das Erbe für seine Schwägerin Elisabeth
Charlotte, eine Schwester des verstorbenen Kurfürsten, die seit 1671 an Phi¬
lipp von Orleans, den Bruder Ludwigs XIV., verheiratet war (vgl. Ä. 15).
Doch wagte er es nicht, sofort feine Ansprüche mit Waffengewalt geltend zu
machen, weil gerade damals die wegen der Hugenottenverfolgung aufgebrachten
protestantischen Staaten, voran der Kurfürst von Brandenburg, ihre Bündnisse
mit Frankreich gelöst und sich wieder dem Kaiser genähert hatten. Der Ausbruch
des „Pfälzischen Raubkrieges" erfolgte daher erst im Jahre 1688, nachdem die
kaiserlichen Heere unverhoffte Siege über die Türken davongetragen hatten (vgl.
S. 14, Abs. 5).
IV. jßliitfjcit des französischen Hof- nnd Kunstlebens ^1650—1700).
1. Ludwigs XIV. Kof. Mehr noch als durch seine politische Über-
legenheit hat Ludwig XIV. durch den Glanz seiner Hofhaltung die Äuf-
merksamkeit und die Bewunderung der zeitgenössischen Welt auf sich gelenkt.
Da die älteren Königsschlösser (zu Saint-Germain und zu Fontainebleau)
und die königlichen Paläste zu Paris (der Louvre und die Tuilerien) seinen
Bedürfnissen und Launen nicht mehr genügten, schuf er seit 1660 mit un-