Norumt zur zwölften Ausiage.
Nach dem kaiserlichen Befehl vom 1. Mai 1889 und der ministeriellen
Vorschrift vom 27. Juli 1889 soll die vaterländisch e, kulturhistorische und
volkswirtschaftliche Seite des Geschichtsunterrichts mehr als bisher betont
werden. Durch einen erziehlichen Geschichtsunterricht soll die deutsche Jugend
eine Erkenntnis dessen gewinnen, was wahr, was wirklich und was in
der Welt möglich ist, aber auch dessen, was in Wirklichkeit unausführbar
und für den Einzelnen wie die Gesamtheit verderblich sein würde. Das
heranwachsende Geschlecht muß einsehen lernen, wie unsere staatlichen, wirt-
schaftlichen und gesellschaftlichen Zustände geschichtlich geworden sind, wie
Gott und Vernunft in der Geschichte ist, wie sie einen stetigen Fortschritt der
menschheitlichen Entwicklung zeigt, und wie insonderheit die hohenzollernschen
Fürsten sich allezeit als Volksfreunde und Förderer des Volkswohls in allen
Schichten erwiesen haben. Diese Erkenntnis, gepaart mit Gottesfurcht und
Vaterlandsliebe, wird das junge Geschlecht gegen die Verlockungen der Um-
sturzpartei warnen und waffnen.
Die Geschichte des Vaterlandes ist bis auf unsere Tage fortgeführt,
die neue Zeit gegen die alte bevorzugt. Ob der Unterricht den Stoff vor-
w ärts oder rückwärts schreitend durchwandert, das wird von der Art
der Schule und der Klasse abhängen. Die Anlage des Buches ermöglicht
den einen wie den andern Gang, denn die einzelnen Bilder, als Höhenpunkte
der Entwicklung, sind meist in sich geschlossen und für sich verständlich. Für
die Lehrweise empfehle ich warm die methodische Dreiheit des Herrn Seminar-
Direktors Herrmann in Erfurt: Anschauliche Erzählung und Erklärung,
entwickelnde Zusammenfassung und erziehliche Anwendung. Nach seinem
sachkundigen Rate habe ich die Stoffgliederung nicht nach äußeren Merk-
zeichen, sondern nach dem innern Gedankengange vorgenommen. Eine
solche Gliederung giebt dann meistens in ihren bezeichnenden Eigenschafts-
Wörtern zugleich die Haken für die erziehliche Anwendung, die sich
in der Regel als Bekenntnis oder Gebot, als Vorsatz oder Gelübde be-
künden wird.
Möchte dem Buche immer besser die hohe Aufgabe gelingen, die deutsche
Jugend gesund erziehen zu helfen und für die hohen vaterländischen Aus-
gaben der Gegenwart zu begeistern und auszurüsten!
Worbis, im März 1892. Fx. Dolack.