Full text: Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit (H. 3)

Karls Sorge für die Landwirtschaft 41 
34. Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, daß alles, 
was die Leute mit ihren Händen verarbeiten oder verfertigen, 
als Speck, getrocknetes fleisch, Wurst, eingesalzenes fleisch, 
wein, Essig, ZTTaulbeertoein, Senf, Rase, Butter, Malz, Bier, 
Met, Honig, wachs, Mehl, mit der größten Reinlichkeit her- 
gestellt und bereitet werde. 
36. Unsere Wälder und Forsten sollen gut in Obacht ge¬ 
nommen werden, wo ein Platz zum Ausroden ist, rode man 
aus und dulde nicht, daß Felder sich bewalden, und wo Wald 
sein soll, da dulde man nicht, daß er zu sehr behauen und ver- 
wüstet werde. Und unser wild im Walde sollen sie gut be- 
sorgen, desgleichen Falken und Sperber zu unserem Gebrauche 
hegen, auch den Zins für die ZHast sorgsam einfordern. Ferner 
sollen die Amtleute, wenn sie die Schweine zur Mast in den 
Wald schicken, oder unsere Meier oder deren Leute den Zins 
zu gutem Beispiel zuerst geben, damit alsdann auch die 
anderen Leute den Zins vollständig zahlen. 
38. Sie sollen auch gemästete Gänse und hühner zu unserem 
Gebrauche jederzeit bereit und reichhaltig vorrätig haben, daß 
sie an uns geschickt werden können. 
39. wir wollen, daß sie die hühner und Eier, welche die 
Knechte und hörigen abgeben, alljährlich vereinnahmen und, 
wenn wir ihrer nicht bedürfen, verkaufen. 
40. Ein jeder flmtmann soll auf unseren Landgütern ein¬ 
zelne edle Vögel, Pfauen, Fasanen, Enten, Tauben, Reb- 
hühner, Turteltauben, um des Schmuckes willen haben. 
42. Huf jedem Gute sollen innerhalb des Wohnraumes sich 
befinden: Bettstellen, Pfühle, Federbetten, Bettleinen und 
Tücher für Tische und Bänke, Gefäße von Kupfer, dann Blei, 
Eisen, holz, Feuerböcke, Ketten, Kesselhaken, Axte, Beile, 
Bohrer und all dergleichen Geräte, so daß man nicht nötig 
hat, sie anderswoher holen zu lassen und zu borgen. Und das 
Eisenzeug, das man im Kriege braucht, sollen sie in verwahr- 
sam haben, damit es sich gut hält, und sobald man aus dem 
Kriege zurückkehrt, soll man es wieder verwahren. 
43. 3n unfern Weiberhäusern sollen sie der Bestimmung
	        
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