Full text: Mittelalter und erste Periode der Neuzeit (Teil 2)

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Mehrheit nicht überstimmt werden durfte, sondern, als corpus evangeli- 
corum constituiert, eine sogenannte itio in partes bewirken konnte; 
den Protestanten wurde der Besitzstand der Kirchen von 1624 be¬ 
willigt, aber in seinen Landen gab der Kaiser die Religionsfreiheit 
nicht zu außer in den mittelbaren schleichen Fürstentümern (Liegnitz, 
Brieg, Wohlan, Münsterberg, Oels und der Stadt Breslau). Sein 
drittes Ziel, die Weltherrschaft, hatte er noch weniger erreicht; den 
Vorrang unter den Mächten hatte Frankreich als Hüter des 
europäischen Gleichgewichts. Spanien erkannte die Republik der 
Niederlande an. Frankreich und Schweden wurden Garanten des 
westfälischen Friedens. Frankreich erhielt Elsaß (außer den Reichs- 
städten), Breisach und das Besatzungsrecht von Philippsburg (gegen- 
über Speier), Schweden erhielt Vorpommern, Wismar und die 
Herzogtümer Bremen uud Verden, wodurch es die Herrschaft über 
die deutschen Strommündungen uud die deutsche Schiffahrt erlangte. 
Der Sohn des Kurfürsten von der Pfalz bekam die Rheinpfalz, 
aber nicht die Oberpfalz zurück und wurde achter Kurfürst. Der 
Kurfürst von Brandenburg, Friedrich Wilhelm, der nach dem mit 
Bogislans' XIV. Tode 1637 erfolgten Aussterben der pommerschen 
Herzöge Ansprüche auf ganz Pommern hatte, erhielt nur Hinter- 
pommern und zur Entschädigung für Vorpommern die ehemaligen 
Bistümer Halberstadt und Minden, sowie die Anwartschaft auf 
Magdeburg, das 1681 an Brandenburg kam. 
(Die Bedeutuug des westfälischen Friedens für das 
Völkerrecht und für Deutschland.) Der westfälische Friede hat 
für das Völkerrecht große Bedeutung, weil die katholischen Staaten, 
ohne sich um den Protest des Papstes zu kümmern, die protestantischen 
als gleichberechtigt anerkannten, und weil seitdem ein regelmäßiger 
diplomatischer Verkehr der Staaten untereinander durch beständige 
Gesandtschaften unterhalten wurde, was vorher meist nur von feiten 
des Papstes und der Republik Venedig geschehen war. Für Deutsch- 
land hat er Bedeutung, weil die damals hauptsächlich durch die 
Fürsten repräsentierten Interessen der deutschen Nation gegen die Welt- 
Herrschafts- und Hausmachtsbestrebungen des Hauses Habsburg 
und ebenso die Religionsfreiheit gegen die Unterdrückung von feiten 
desselben geschützt wurden. Die schwerfällige und zur Action nach 
außen wenig brauchbare Verfassung des Reichs, die sogar Bünd- 
nisse mit dem Auslande gestattete, war das Mittel, den Kaiser an
	        
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