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Mehrheit nicht überstimmt werden durfte, sondern, als corpus evangeli-
corum constituiert, eine sogenannte itio in partes bewirken konnte;
den Protestanten wurde der Besitzstand der Kirchen von 1624 be¬
willigt, aber in seinen Landen gab der Kaiser die Religionsfreiheit
nicht zu außer in den mittelbaren schleichen Fürstentümern (Liegnitz,
Brieg, Wohlan, Münsterberg, Oels und der Stadt Breslau). Sein
drittes Ziel, die Weltherrschaft, hatte er noch weniger erreicht; den
Vorrang unter den Mächten hatte Frankreich als Hüter des
europäischen Gleichgewichts. Spanien erkannte die Republik der
Niederlande an. Frankreich und Schweden wurden Garanten des
westfälischen Friedens. Frankreich erhielt Elsaß (außer den Reichs-
städten), Breisach und das Besatzungsrecht von Philippsburg (gegen-
über Speier), Schweden erhielt Vorpommern, Wismar und die
Herzogtümer Bremen uud Verden, wodurch es die Herrschaft über
die deutschen Strommündungen uud die deutsche Schiffahrt erlangte.
Der Sohn des Kurfürsten von der Pfalz bekam die Rheinpfalz,
aber nicht die Oberpfalz zurück und wurde achter Kurfürst. Der
Kurfürst von Brandenburg, Friedrich Wilhelm, der nach dem mit
Bogislans' XIV. Tode 1637 erfolgten Aussterben der pommerschen
Herzöge Ansprüche auf ganz Pommern hatte, erhielt nur Hinter-
pommern und zur Entschädigung für Vorpommern die ehemaligen
Bistümer Halberstadt und Minden, sowie die Anwartschaft auf
Magdeburg, das 1681 an Brandenburg kam.
(Die Bedeutuug des westfälischen Friedens für das
Völkerrecht und für Deutschland.) Der westfälische Friede hat
für das Völkerrecht große Bedeutung, weil die katholischen Staaten,
ohne sich um den Protest des Papstes zu kümmern, die protestantischen
als gleichberechtigt anerkannten, und weil seitdem ein regelmäßiger
diplomatischer Verkehr der Staaten untereinander durch beständige
Gesandtschaften unterhalten wurde, was vorher meist nur von feiten
des Papstes und der Republik Venedig geschehen war. Für Deutsch-
land hat er Bedeutung, weil die damals hauptsächlich durch die
Fürsten repräsentierten Interessen der deutschen Nation gegen die Welt-
Herrschafts- und Hausmachtsbestrebungen des Hauses Habsburg
und ebenso die Religionsfreiheit gegen die Unterdrückung von feiten
desselben geschützt wurden. Die schwerfällige und zur Action nach
außen wenig brauchbare Verfassung des Reichs, die sogar Bünd-
nisse mit dem Auslande gestattete, war das Mittel, den Kaiser an