Das Lehnswesen. 33
denn als Hauptaufgabe galt die Erlernung des Lateinischen. Einige Klosterschulen waren
in der Pflege der lateinischen Sprache und Bildung außerordentlich tüchtig und darum
weit und breit berühmt, besonders die zu 5t. Gallen in der Schweiz und zu Fulda in
Hessen. — Mit unseren späteren Volksschulen haben jene kirchlichen Schulen nichts Gemein-
sames. Sie kümmerten sich nicht um das Volk, sondern waren nur Standesschulen.
Sie nahmen nur Rinder vornehmer Leute auf und bildeten sie für einen bestimmten
Stand vor, zumeist für den geistlichen. Geistliche waren auch die Lehrer. - Dem Ein¬
flüsse dieser Schulen ist es zuzuschreiben, daß deutsche Männer und sogar grauen
nicht in deutscher sondern in lateinischer Sprache auch Dichtungen schrieben.
Meist taten dies wieder geistliche Personen.
kirchliche Kunft. Durch die (vttonen wird Begeisterung für den Bau schöner
Kirchen geweckt. (Dtto der Große stiftete den Magdeburger Dom, Heinrich II. den zu
Bamberg. Fürsten waren die Bauherren, Geistliche die Baumeister, von höchster
Bedeutung für die Pflege der kirchlichen Kunst in Deutschland wurde damals vor
allem Bernwart von hildesheim. Hls Bischof machte er hildesheim zur Pflanz-
stätte der Kunst für ganz Norddeutschland. Cr selber legte Hand ans Werk, in der Baukunst
wie im Erzguß und in der Tafelmalerei, viele Denkmäler seiner Kunst sind in hildesheim
noch heute zu schauen (so im Dom die Vernwartstür, der Bernwartsfronleuchter, das
Bernwartstreuz). Seine größte Schöpfung ist die St.-Michaelskirche. (T. V, 22.)
Seit Karls des Großen Zeit hat sich die Gestalt der Gotteshäuser in
Deutschland allmählich verändert. Unter den Sachsenkaisern kam eine neue Bau¬
weise auf; den Namen „romanische Bauweise" trägt sie erst seit wenigen Menschen,
altern (f. 5. 66).
Das Lehnswesen.
Entstehung des Lehn§wesen§. 3n der Seit der Hausmeier nahm das Lehns¬
wesen seinen Anfang; nun war es vollendet, was verstehen wir unter Lehnsverhältnis
und Lehnswesen? Im eigentlichen Deutschland war ursprünglich das Land gemein-
sames Eigentum des ganzen Volkes, „Volksland". Damals wäre das Lehnswesen un-
denkbar gewesen. 3m Frankenreiche aber war fast alles eroberte Land Königsgut;
ja im ganzen Reiche galt der König allmählich als eigentlicher Grundherr. 3hm
allein stand die Ausbeutung von Metallen und von Salz zu; sie gehörte zu den
Königsrechten („Hegalien"), tvas an Grund und Boden von der ursprünglichen
„gemeinen Mark" nicht bereits „abgemarkt" war, galt nun als königlicher Besitz. Be¬
sonders bestand er aus unermeßlichen Waldungen.
IPuröe barin später zum Zwecke von Dorfgrünbungen Hobung zugelassen, so erhielten
bie Neusieblungen oft nach biesen Königsfersten bic Hamen, z.B. Kaisersroalbe, Königsweihe,
Köntgshatn, Heichsroalbe.
Die Merowinger hatten Königsgut in unkluger Freigebigkeit einfach verschenkt.
Diefe unbesonnene Wirtschaft hörte seit der Seit der Hausmeier auf. Anstelle des
Geschenks trat jetzt das Lehen.
Das Lehnssystem. Zunächst war es nur der König, der Besitztümer und Hechte
„verlieh"; bald taten es auch die Großen. Sie selbst hatten jetzt meist zweierlei Besitz,
Schoenborn, Geschichte für Mittelschulen. 3