Full text: [Bd. 2 = Oberstufe] (Bd. 2 = Oberstufe)

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h) Die Rechtspflege und das Gemeinwesen bei den alten 
Deutschen. 
A. Darbietung: Bei den alten Deutschen gab es freie Männer, 
unfreie, auch Hörige genannt, und Sklaven. Die Freien waren die 
unabhängigen Landbesitzer. Die Unfreien hatten von einem freien Manne 
ein Stück Land bekommen, welches sie für sich bearbeiteten. Dafür 
mußten sie einen Teil ihrer Ernte abgeben und auch sonst auf dem 
Hofe des Freien Dienste leisten. Die Sklaven gehörten wie totes Eigen- 
tum einem freien Manne. Sie waren meistens Kriegsgefangene. Wer 
unter den Freien viel Vieh besaß und sich durch bewiesene Tapferkeit 
auszeichnete, genoß ein hohes Ansehen. Aus solchen Familien ent- 
wickelten sich die Edelinge oder der Adel. Eine Anzahl von freien 
Familien bildeten eine Hundertschaft. Hundert solcher bildeten einen 
Gau, und wieder mehrere solcher bildeten einen Volksstamm. Die be- 
kanntesten Volksstämme waren folgende: an der Nordsee die Friesen, 
in Jütland die Cimbern, nördlich vom Harz die Cherusker, südlich vom 
Main die Markomannen, hinter der Weichsel die Goten. 
Die alten Deutschen regierten sich selbst. Bei dem Lichte des 
Vollmondes oder des Neumondes versammelten sich die freien Männer 
an bestimmten Plätzen. Bei diesen Volksversammlungen regelten sie 
alle ihre gemeinsamen Angelegenheiten und sprachen sich selbst das 
Recht. Wer einen freien Mann erschlagen hatte, der mußte ein söge- 
nanntes Wergelt) zahlen, war der Hörige oder der Sklave eines andern 
erschlagen worden, so brauchte der Täter nur Schadenersatz zu leisten. 
Wer nicht zahlen konnte, verfiel der Blutrache und mußte fliehen. 
Wenn sie das Recht nicht finden konnten, so ließen sie oft ein Gottes- 
urteil entscheiden. Als Gottesurteile sah man den Zweikampf und das 
Los an. 
B. Vertiefung: Sprecht über die Stände bei den Deutschen! 
Schildert die Frauen! Die Unfreien! Gebt an, welche Dienste diese 
wohl leisten mußten! Sprecht über die Sklaven! Aus welchem Volke 
mögen wohl viele Sklaven gewesen sein? (Römer.) Erzählt von den 
Edelingen! Hatten diese zunächst einen besonderen Einfluß? (Nein.) 
Sprecht über die Gliederung eines Volkes! Wieviel Familien gehörten 
wohl zu einer Hundertschaft? Nennt die bekanntesten Volksstämme! 
Zeigt auf der Karte ihre ungefähren Wohnplätze! (Namen anschreiben.) 
Sprecht über die Volksversammlungen! Vollmond oder Neumond waren 
nach ihrer Ansicht glückbringende Zeiten. Nennt gemeinsame Angelegen¬ 
heiten, die auf den Volksversammlungen geregelt wurden! (Kriegszüge, 
Feste.) Erzählt von ihrem Gerichtswesen! Haben wir heute ähnliche 
Einrichtungen, wobei Männer aus dem Volke Recht sprechen? Schöffen 
und Geschworene.) Sprecht über die Strafen bei Todschlag! Wergelb 
hat die Bedeutung von Manngeld. (Wer — vir = d. h. Mann.) Welche 
Folge trat bei einer Zahlungsunfähigkeit des Täters ein? Unter Blut¬ 
rache verstehen wir die Einrichtung, daß nun die Verwandten des Ge- 
töteten das Recht hatten, ihrerseits den Totschläger zu töten. Auf 
welche Weise suchte der Totschläger dieser Blutrache zu entgehen ? Auf
	        
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