Full text: [Bd. 2 = Oberstufe] (Bd. 2 = Oberstufe)

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Gebt an, welchen Zweck die Unfallversicherung hat! (Unterstützung 
bei Unfällen, wobei beschränkte Erwerbsmöglichkeit eintritt.) Bei der 
Unfallversicherung gibt es erst eine Unterstützung von der 14. Woche ab. 
Bis dahin bekommt der Kranke ja Unterstützung von der Krankenkasse. 
Dann fällt natürlich das Kraukengeld weg. Er erhält nun von der 
14. Woche an freie ärztliche Behandlung, Arzenei und eine Rente, bis 
er gesund ist. Wer gar nichts mehr verdienen kann, erhält zwei Drittel 
seines Verdienstes als Rente. Stirbt der Kranke, so gibt es ein Sterbe- 
geld, das den fünfzehnten Teil des Jahresverdienstes beträgt. Die Hinter- 
bliebenen erhalten ein Fünftel des Jahresverdienstes des Verstorbenen als 
Rente. Die Kinder nur bis zum 15. Jahre; warum wohl? Diese 
Versicherung wird von den Berufsgenossenschaften getragen. Das sind 
Verbände von Unternehmern gleicher Betriebe. Nennt solche! (Bau¬ 
genossenschaft, Tiefbau usw.). Die Arbeiter brauchen zu dieser Ver- 
sicheruug überhaupt nichts beizutragen. Beurteilt diese Einrichtung! 
Wollt ihr noch etwas fragen? 
Erzählt von der Unfallversicherung! 
Erklärt den Ausdruck „Invalide"! Gebt den Zweck der Invaliden- 
Versicherung an! Es sollen durch diese Versicherung solche Leute Unter- 
stützung erhalten, welche nicht mehr arbeiten können oder welche über 
70 Jahre alt sind. Außerdem gibt es eine Hinterbliebenenversicherung 
für die Hinterbliebenen Witwen und Waisen. Für die Invalidenver¬ 
sicherung müssen alle vom 16. Lebensjahre ab versichert werden. Auch 
freiwillig kann man sich versichern lassen. Die Beiträge richten sich nach 
der Höhe des Lohnes. Es sind fünf Lohnklaffen gebildet: 1. Klaffe 
bis 350 M., 2. Klasse bis 550 M., 3. Klasse bis 850 M., 4. Klaffe 
bis 1150 M., 5. Klasse darüber. (Anschreiben.) Die Beitrage werden 
zur Hälfte vom Arbeitgeber, zur Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt. Sie 
betragen wöchentlich 16, 24, 32, 40 und 48 Pf. Erzählt, wie die 
Versicherungsmarken eingeklebt werden müssen! Die Höhe der Rente 
richtet sich nach der Lohnklasse und nach der Dauer der Versicherung. 
Sie schwankt zwischen 110 und 230 M. 
Erzählt von der Invalidenversicherung! 
Wenn Männer sterben, die Frauen hinterlassen, die nicht mehr 
arbeiten können, so erhalten diese Witwen eine Unterstützung. Auch die 
Waisen unter 15 Jahren erhalten eine Rente bis zum 15. Jahre. In 
diesem Jahre erhalten sie noch eine sogenannte Waisenaussteuer, deren 
Höhe verschieden ist. Dadurch wird es den Waisen möglich, einen Beruf 
anzufangen. Wollt ihr noch etwas fragen? 
Sprecht über die Hinterbliebenenversicherung! 
Sprecht über den Segen dieser Versicherungen! Andere Länder 
haben solche Versicherungen nicht. Die arbeitende Bevölkerung kann sich 
glücklich schätzen, im deutschen Staate zu wohnen, der so viel für sie tut. 
Daran müßte jeder denken und dankbar sein gegen Kaiser und Reich! 
C. Übung: Sprecht über die Reichsversicherungsordnung! 
EinPrägung.
	        
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