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Gebt an, welchen Zweck die Unfallversicherung hat! (Unterstützung
bei Unfällen, wobei beschränkte Erwerbsmöglichkeit eintritt.) Bei der
Unfallversicherung gibt es erst eine Unterstützung von der 14. Woche ab.
Bis dahin bekommt der Kranke ja Unterstützung von der Krankenkasse.
Dann fällt natürlich das Kraukengeld weg. Er erhält nun von der
14. Woche an freie ärztliche Behandlung, Arzenei und eine Rente, bis
er gesund ist. Wer gar nichts mehr verdienen kann, erhält zwei Drittel
seines Verdienstes als Rente. Stirbt der Kranke, so gibt es ein Sterbe-
geld, das den fünfzehnten Teil des Jahresverdienstes beträgt. Die Hinter-
bliebenen erhalten ein Fünftel des Jahresverdienstes des Verstorbenen als
Rente. Die Kinder nur bis zum 15. Jahre; warum wohl? Diese
Versicherung wird von den Berufsgenossenschaften getragen. Das sind
Verbände von Unternehmern gleicher Betriebe. Nennt solche! (Bau¬
genossenschaft, Tiefbau usw.). Die Arbeiter brauchen zu dieser Ver-
sicheruug überhaupt nichts beizutragen. Beurteilt diese Einrichtung!
Wollt ihr noch etwas fragen?
Erzählt von der Unfallversicherung!
Erklärt den Ausdruck „Invalide"! Gebt den Zweck der Invaliden-
Versicherung an! Es sollen durch diese Versicherung solche Leute Unter-
stützung erhalten, welche nicht mehr arbeiten können oder welche über
70 Jahre alt sind. Außerdem gibt es eine Hinterbliebenenversicherung
für die Hinterbliebenen Witwen und Waisen. Für die Invalidenver¬
sicherung müssen alle vom 16. Lebensjahre ab versichert werden. Auch
freiwillig kann man sich versichern lassen. Die Beiträge richten sich nach
der Höhe des Lohnes. Es sind fünf Lohnklaffen gebildet: 1. Klaffe
bis 350 M., 2. Klasse bis 550 M., 3. Klasse bis 850 M., 4. Klaffe
bis 1150 M., 5. Klasse darüber. (Anschreiben.) Die Beitrage werden
zur Hälfte vom Arbeitgeber, zur Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt. Sie
betragen wöchentlich 16, 24, 32, 40 und 48 Pf. Erzählt, wie die
Versicherungsmarken eingeklebt werden müssen! Die Höhe der Rente
richtet sich nach der Lohnklasse und nach der Dauer der Versicherung.
Sie schwankt zwischen 110 und 230 M.
Erzählt von der Invalidenversicherung!
Wenn Männer sterben, die Frauen hinterlassen, die nicht mehr
arbeiten können, so erhalten diese Witwen eine Unterstützung. Auch die
Waisen unter 15 Jahren erhalten eine Rente bis zum 15. Jahre. In
diesem Jahre erhalten sie noch eine sogenannte Waisenaussteuer, deren
Höhe verschieden ist. Dadurch wird es den Waisen möglich, einen Beruf
anzufangen. Wollt ihr noch etwas fragen?
Sprecht über die Hinterbliebenenversicherung!
Sprecht über den Segen dieser Versicherungen! Andere Länder
haben solche Versicherungen nicht. Die arbeitende Bevölkerung kann sich
glücklich schätzen, im deutschen Staate zu wohnen, der so viel für sie tut.
Daran müßte jeder denken und dankbar sein gegen Kaiser und Reich!
C. Übung: Sprecht über die Reichsversicherungsordnung!
EinPrägung.