Full text: Neuere Zeit (Abt. 3)

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Einleitung: Zwei Bewerber um die Kaiserkrone, 
Karl I., Herzog von Burgund und König von Spanien *), 
Franz I., König von Frankreich. Beide sind Fremde. 
Karl ist Enkel des letzten Kaisers. 
1 ^ l520 Karl gewählt als Karl V. unter folgenden Beschränkungen: 
1. Wahlkapttulattou: Keine Handlung im Kriege und Frieden ohne Ein- 
willigung der Stände. 
Kein fremdes Kriegsvolk in das Reich bringen. 
Reichsämter nur mit Deutschen besetzen. 
Bei den Reichsverhandlungen Gebrauch der deutschen 
Sprache. 
Keinen Fürsten ohne Ursache und unverh'ört in die Reichs- 
acht erklären. 
2. Er sollte die vollziehende Gewalt mit dem „Reichsregiment"2) teilen. 
Hiermit beginnt die im westfälischen Frieden vollendete Zersetzung des 
deutschen Reiches. 
Em thatkräftiger Kaiser konnte die Bedingungen unmöglich halten. 
I. Kriege Karls V. gegen Fran; I. 1521-1544. 
Grund: Franz I. wollte, getreu der Politik Frankreichs, das Haus Habs- 
bürg schwächen, seine Grenzen erweitern und befestigen, Frankreich 
die erste Stelle in Europa verschaffen. 
Veranlassung: Franz hatte 1515 durch die Schlacht bei Marignano 
Mailand erobert3) und behauptete die Freigrafschast Burgund»). 
Die wichtigsten Ereignisse: 
Vier Kriege mit geringen Unterbrechungen. 
1521 Die Kaiserlichen unter Georg von Frnndsberg») und Seb. Schärtlin 
u. ff. von Bulgenbach4) erobern Mailand und Genna und treiben die Franzosen 
zweimal über die Alpen. (Bayard f). 
Der zum Kaiser übergetretene Eonnetable Karl von Bonrbon dringt bis 
Marseille vor. 
1525 Schlacht bei Pavia. Frnndsberg siegt. Franz gefangen. 
1526 Friede zu Madrid: Franz I. wird frei gegen Verzicht aus Mailand und 
die Freigrafschast. 
1527 Clemens VII. löst Franz von seinem Eide. Das französische Parla- 
ment erklärt, Franz habe nicht das Recht gehabt, auf Burgund zu ver¬ 
zichten. Zweiter Krieg. ' 3 
1) Siehe Tabelle IL p. 175. 
2) Seit 1500 dem Kaiser an die Seite gesetzt ein Senat aus 20 Beisitzern 
(Kurfürsten, Fürsten, Abgeordnete der Reichsstädte). 
Dieses ..Neichsregiment" schwerfällig und einflußlos, konnte nicht einmal den 
Landsrieden aufrecht erhalten. 
a. Hildesheimische Stiftsfehde 1519—1523. 
b. Vertreibung des Herzogs von Würtemberg durch den schwäbischen Bund. 
3) Siehe II. p. 173 und 174. 4) Siehe Richter Landsknechte p. 36 -56.
	        
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