Full text: Präparationen für den Geschichts-Unterricht in der Volksschule

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C. Vergleichung. Das Gerichtswesen jetzt und zur Zeit des 
dreißigjährigen Krieges. 
1. öffentlich, — geheim; 2. deutsch, — lateinisch; 3. mildere, 
— strenge Strafen. 
IV. Stufe. 
1. Man soll nichts Unrechtes (Strafbares) tun. „Es ist nichts 
so fein gesponnen, es kommt doch endlich an die Sonnen. Der 
Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Besser unrecht 
leiden, als unrecht tun." — Schon in der Jugend soll man sich 
hüten vor dem Unrecht; denn „Mit Kleinem fängt man an, mit 
Großem hört man auf. Ein junger Lügner, ein alter Dieb. Was 
ein Haken werden will, krümmt sich bei Zeiten. Was eine Nessel 
werden will, brennt bei Zeiten. Jung gewohnt, alt getan. Ge¬ 
wohnheit ist ein eisernes Hemd. Vorbei an Kirche und Schulhaus 
geht der nächste Weg ins Zuchthaus." 
2. Man soll nicht wegen jeder Kleinigkeit zu Gericht gehen. 
„Der Klügste gibt nach. Zank und Neid schafft dir nur Leid. Ver¬ 
gleichen und Vertragen ist besser als zanken und klagen. Ein magerer 
Vergleich ist besser als ein fetter Prozeß. Wer zu viel Geld hat, 
der fange Prozesse an!" 
3. Man soll bei Gericht nur die Wahrheit sprechen. (2. und 
8. Gebot Gottes.) „Lieber Land und Leute verloren, als einen 
falschen Eid geschworen." 
V. Stufe. 
Der Hafen. Von K. Stöber. 
1. Welche Verbrechen beging der Rotgerberssohn? 2. Wie 
kam er dadurch vor Gericht? 3. Welche Strafen mußte er er¬ 
dulden? 
Der Krieg mit Säntmttrf. (1864.) 
I. Stufe. 
1. Welche preußische Provinz liegt auf einer Halbinsel? 
2. Zu welchem Reiche gehört der übrige Teil dieser Halbinsel? 
Warum hätte dem König von Dänemark leicht der Gedanke kommen 
können, Schleswig-Holstein dänisch zu machen? 
3. Ob das wirklich einmal geschehen ist? 
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