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Pflicht. Das Allgemeine Lnndrecht, ein Gesetzbuch, welches bis
zum Jahre 1900 Gültigkeit gehabt hat, wurde zwar erst unter
seinem Nachfolger bekannt gemacht, bie Bearbeitung desselben war
aber auf seinen Befehl erfolgt.
Friedrich hatte bie große Bedeutung der Volksschule für bas
allgemeine Wohlklar erkannt. Gleich nach Beenbignng bes siebenjährigen
Krieges ließ er Bestimmungen ausarbeiten, bie für die Volks-
fchnlen iu seinem ganzen Gebiete maßgebend waren. Die Schul¬
pflicht war darin ausgesprochen. Arme Gemeinden, welche die
Kosten für bie Schule nicht aufbringen konnten, wurden, soweit
es seine Mittel gestatteten, unterstützt. Auch einige Lehrerseminare
wurde» eingerichtet.
Im Staate Friedrichs herrschte Religionsfreiheit. In kirch¬
lichen Verhältnissen sollte Gleichberechtigung für alle gelten.
Friedrich war ein Freund der Mnsik und der Dichtkunst.
Er blies selbst die Flöte mit ungewöhnlicher Fertigkeit. Nach
angestrengter Arbeit suchte er oft Erholung im Flötenspiel, öder¬
er las die Werke griechischer und römischer Dichter; auch die
Schriften geistreicher Franzosen waren bei ihm in großem Ansehen;
er hat sich sogar selbst in der französischen Sprache als Dichter
versucht. Von beutschen Gelehrten unb beutschen Dichtern hielt
er nicht viel. Einen tüchtigen Förberer hat an ihm bie Banknnst
gefunden. Das Opernhaus, die Universität und die königliche
Bibliothek in Berlin sind von ihm erbaut worden. Das herrliche
Schloß Sanssouci bei Potsdam ist seine Schöpfung. Die
Bildhauerkunst unterstützte er dadurch, baß er seinen berühmtesten
Generälen Stanbbilber in Berlin errichten ließ.
Alles bies kostete Gelb; bas Heer, welches er zur Sicher <
heit des Staates halten mußte, forderte große Summen. Die
bisherigen Einnahmen reichten nicht mehr aus, und er mußte
darauf bedacht sein, sich neue Einnahmequelle« zu verschaffen.
Tabak und Kaffee betrachtete er nicht als Dinge, die zum
Lebensunterhalt nötig seien, sondern als Genußmittel; hierfür
sowohl als für solche Sachen, die der Pracht und dem Wohlleben
dienten, führte er neue Steuern ein. Kaffee unb Tabak bürsten
sogar nur aus Staatslagern gekauft werben. Dabnrch aber, baß
bie Beamten, welche mit ber Erhebung ber Steuern betraut waren,
bie Leute nicht selten unnötigerweise belästigten, würben biese
Steuern außerorbentlich mißliebig.
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