Full text: Brandenburgisch-preußische und preußisch-deutsche Geschichte (Teil 2)

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Pflicht. Das Allgemeine Lnndrecht, ein Gesetzbuch, welches bis 
zum Jahre 1900 Gültigkeit gehabt hat, wurde zwar erst unter 
seinem Nachfolger bekannt gemacht, bie Bearbeitung desselben war 
aber auf seinen Befehl erfolgt. 
Friedrich hatte bie große Bedeutung der Volksschule für bas 
allgemeine Wohlklar erkannt. Gleich nach Beenbignng bes siebenjährigen 
Krieges ließ er Bestimmungen ausarbeiten, bie für die Volks- 
fchnlen iu seinem ganzen Gebiete maßgebend waren. Die Schul¬ 
pflicht war darin ausgesprochen. Arme Gemeinden, welche die 
Kosten für bie Schule nicht aufbringen konnten, wurden, soweit 
es seine Mittel gestatteten, unterstützt. Auch einige Lehrerseminare 
wurde» eingerichtet. 
Im Staate Friedrichs herrschte Religionsfreiheit. In kirch¬ 
lichen Verhältnissen sollte Gleichberechtigung für alle gelten. 
Friedrich war ein Freund der Mnsik und der Dichtkunst. 
Er blies selbst die Flöte mit ungewöhnlicher Fertigkeit. Nach 
angestrengter Arbeit suchte er oft Erholung im Flötenspiel, öder¬ 
er las die Werke griechischer und römischer Dichter; auch die 
Schriften geistreicher Franzosen waren bei ihm in großem Ansehen; 
er hat sich sogar selbst in der französischen Sprache als Dichter 
versucht. Von beutschen Gelehrten unb beutschen Dichtern hielt 
er nicht viel. Einen tüchtigen Förberer hat an ihm bie Banknnst 
gefunden. Das Opernhaus, die Universität und die königliche 
Bibliothek in Berlin sind von ihm erbaut worden. Das herrliche 
Schloß Sanssouci bei Potsdam ist seine Schöpfung. Die 
Bildhauerkunst unterstützte er dadurch, baß er seinen berühmtesten 
Generälen Stanbbilber in Berlin errichten ließ. 
Alles bies kostete Gelb; bas Heer, welches er zur Sicher < 
heit des Staates halten mußte, forderte große Summen. Die 
bisherigen Einnahmen reichten nicht mehr aus, und er mußte 
darauf bedacht sein, sich neue Einnahmequelle« zu verschaffen. 
Tabak und Kaffee betrachtete er nicht als Dinge, die zum 
Lebensunterhalt nötig seien, sondern als Genußmittel; hierfür 
sowohl als für solche Sachen, die der Pracht und dem Wohlleben 
dienten, führte er neue Steuern ein. Kaffee unb Tabak bürsten 
sogar nur aus Staatslagern gekauft werben. Dabnrch aber, baß 
bie Beamten, welche mit ber Erhebung ber Steuern betraut waren, 
bie Leute nicht selten unnötigerweise belästigten, würben biese 
Steuern außerorbentlich mißliebig. 
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