34 Rudolf von Habsburg, 1273—91.
Gerichte von wohlthätigem Erfolge; später arteten sie aus, da der Willkür der
Richter zu großer Sprelraum eröffnet war. Erft durch Einführung besserer
Rechtspflege tm lb. Jahrhundert wurden sie beseitigt und ganz aufgehoben
30. Wudotf von KaKsönrg, 1273 — 91.
1. Das Interregnum. Mit dem Tode Konrads IV. begann eine traurige
Zeit. Die deutsche Krone war so verachtet, daß sich kein einheimischer Fürst um
dieselbe bewarb. Ausländer wurden gewählt; der eine kam dreimal, der andere
gar nicht nach Deutschland; ihre Regierung heißt die kaiserlose Zeit (Interreg¬
num), weil Deutschland so gut wie keinen Kaiser hatte. Faustrecht, Unordnung
und Gewaltthätigkeit nahmen in schreckenerregender Weise überhand. Raubritter
lauerten dem friedlichen Kaufmann auf. Handel und Verkehr stockten. Gegen