Full text: Kurze Darstellung der deutschen Geschichte

Die niederdeutschen Völkerschaften, LS 
nicht fremd. Walhalla, die Wohnung Wuotans, war auch der Aufenthalts¬ 
ort der im Kampfe gefallenen Helden, wohin sie von den Valkyrien, den 
Botinnen des Gottes, geleitet werden und wo sie mit Kampfspiel, Jagd und 
■ Gelag ihr irdisches Leben fortsetzen. Daher auch die Sitte den Helden ins Grab 
ihren Waffenschmuck, oft sogar ihr Schlachtroß mitzugeben. Ueber den Gräbern 
wurden große Hügel anfgethürmt, wie sie noch in manchen Gegenden Deutsch- 
. lands gefunden werden. Neben Walhalla gab es aber auch noch ein anderes 
Todtenreich, in welches die Bösen, die Seelen des gemeinen Volkes kamen; diesen 
stand die Todesgöttin Hella vor. 
8. Die niederdeutschen Völkerschaften. 
Diejenigen deutschen Völkerschaften, mit denen die Römer zu Cäsars Zeit 
genauer bekannt wurden, waren, wie wir wissen, die suevisuchen gewesen. Als 
sich die Römer in Gallien und in den Niederlanden immer mehr festsetzten und 
am Rheine feste Kriegslager und sogar Städte anzulegen anfingen, lernten sie 
auch diejenigen Völkerschaften kennen, die in dem heutigen Westfalen, an der Lippe, 
. Ruhr, Ems, Weser, und von da weiter in Niedersachsen bis an die Elbe wohnten. 
Die ganze Lebensweise dieser Völker war von der der Sueven wesentlich ver¬ 
schieden. Es hatte sich bei der Einwanderung des Volks der einzelne in dem 
weiten, unbewohnten Lande einen Platz im Thale, auf dem Hügel, an einer 
Quelle oder am Flusse, ausgesucht, wo es ihm am besten behagte; da bauete er 
sich und den ©einigen eine Hütte, machte das Land umher urbar und hegte es 
mit Hecke und Graben ein. Das war sein Hof, auf welchem er alleiniger Herr 
war und kein Mensch in der Welt ihm etwas zu sagen hatte; auf diesem wohnte 
er mit Frau und Kindern und Knechten und genoß den Ertrag seines Ackers und 
seiner Heerde als ein freier Mann. Neben ihm hatten sich andere aus seinem 
: Stamme auf eben diese Weise angebaut, denn die Stämme und - Völkerschaften 
blieben in einem Landstriche zusammen. Die Nachbarn konnten über die zwischen 
ihnen liegende und nicht eingehegte Feldmark, wo sie jagten und ihr Vieh weideten, 
leicht in Streit gerathen; um dem vorzubeugen, errichteten sie einen Vertrag mit 
einander, wie sie es damit halten wollten ohne Streit. Es schlossen sich immer 
mehr Höfe einem solchen Vereine an, und so entstand die Gemeinde, eine 
: wichtige Grundlage aller bürgerlichen Einrichtungen der Deutschen. Die Gemeinde 
‘ -setzte mancherlei Rechte unter sich fest und ernannte Vorsteher und Richter, um 
: über Recht und Ordnung zu wachen. Mehrere Gemeinden, die an einander 
! gränzten, hätten ebenfalls leicht in Streit gerathen können, unb mochten es auch 
I wohl öfter gethan haben, bis sie des Friedens halber ebenfalls sich verglichen, 
> ein Recht und Richter schuftn und daran hielten. Eine Anzahl von so verei- 
t nigten Gemeinden bildeten die Hunderte oder Cent, und mehrere Hundert- 
i saften die größere Genossenschaft der Volks gern ein de oder des Gaues. 
> Eine Anzahl von Gauen bildete wieder eine Völkerschaft. Jede Hunderte 
l hatte ihren gewählten Richter, so auch jeder Gau feinen Vorsteher unter bem 
• Warnen eines Grafen, der war der oberste Richter im Frieden und Anführer 
1 des Gaues im Kriege unter dem gemeinschaftlichen Herzoge des ganzen Volkes. 
2 Das Rechtssachen übte er mit Hülfe der Beisitzer im Gerichte, welche das Recht 
i aus Gewohnheit und Herkommen schöpften, und daher Schöffen lSLövven) 
1 hießen. ^ rr 
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