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Bestimmungen belehren über den Zustand der damaligen Landwirtschaft sowie über Karls
wirtschaftliche Bestrebungen.
1. Wir wünschen, daß unsere Landgüter, die wir zur Besorgung unserer
Wirtschaft eingerichtet haben, nur uns allein dienen und nicht anderen Leuten;
2. daß unser Gesinde gut unterhalten werde und durch niemand ins
Elend gerate;
3. daß unsere Amtsleute sich nicht unterfangen, unser Gesinde zu ihrem
Dienste zu gebrauchen, nicht zu Fronden, nicht zum Holzfällen, noch sie
andere Arbeiten zu vollbringen zwingen;
4. daß sie keine Geschenke von ihnen annehmen, kein Pferd, keinen
Ochsen, keine Kuh, kein Schwein, kein Schaf, kein Ferkel, kein Lamm noch
sonst etwas außer Getränk, Hülsenfrüchten, Obst, Hühnern und Eiern.
5. Wenn unsere Amtleute Arbeiten für uns zu verrichten haben, säen,
ackern, ernten, Heu machen oder Wein lesen, soll ein jeder zur Arbeitszeit
an jedem Orte acht haben und Einrichtungen treffen, daß alles gut und
vollständig gemacht werde. Ist jedoch der Beamte außer Landes, oder kann
er sonst an den Ort nicht kommen, so soll er einen treuen Mann aus
unserem Gesinde auslesen oder einen anderen wohlerfahrenen Mann und
ihm die Fürsorge für. unsere Sachen anvertrauen.
8. Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge übernehmen, die in
ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den Wein selbst in gute Gefäße
tun und sorgfältig darauf achten, daß er in keinerlei Weise Schaden leide.
Auch sollen sie von anderen Leuten Wein kaufen, um damit die königlichen
Pfalzen zu versorgen. Von unseren Weinbergen sollen sie uns für unsere
Tafel Wein senden. Der Wein, der von unseren Gütern als Zins gegeben
wird, soll in unsere Keller geschickt werden.
17. So viele Landgüter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute
soll er dazu bestimmen, die Bienen für unsere Wirtschaft zu besorgen.
18. In unseren Mühlen sollen sie im Verhältnis zur Größe derselben
Hühner und Gänse halten, so viel man kann.
19. Auf den Hauptgütern soll man bei unseren Scheuern nicht weniger
als 100 Hühner und mindestens 30 Gänse halten, auf den Hufengütern
aber mindestens 50 Hühner und nicht weniger als 12 Gänse.
20. Jeder Amtmann soll Jahr für Jahr reichlich Federvieh und Eier
an den Hof liefern.
24. Ein jeder Amtmann soll achthaben auf das, was er für unseren
Tisch zu liefern hat, damit, was er abzuliefern hat, sehr gut ausgeführt
und sauber sei.
28. Wir wünschen, daß jährlich in der Fastenzeit, am Palmsonntage,
nach unserer Verordnung das Geld von unserem Wirtschaftsertrage, nach¬
dem wir die Rechnungen von dem laufenden Jahre durchgesehen haben,
eingezahlt werde.
34. Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, daß alles, was die
Leute mit ihren Händen verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes
Fleisch, Wurst, eingesalzenes Fleisch, Wein, Essig, Maulbeerwein, Senf, Käse,
Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, mit der größten Reinlichkeit
hergestellt und bereitet werde.
36. Unsere Wälder und Forsten sollen gut in Obacht genommen werden.
Wo ein Platz zum Ausroden ist, rode man aus und dulde nicht, daß Felder