Full text: Geschichtlicher Anschauungs- und Erfahrungsunterricht (Bd. 2b)

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Bestimmungen belehren über den Zustand der damaligen Landwirtschaft sowie über Karls 
wirtschaftliche Bestrebungen. 
1. Wir wünschen, daß unsere Landgüter, die wir zur Besorgung unserer 
Wirtschaft eingerichtet haben, nur uns allein dienen und nicht anderen Leuten; 
2. daß unser Gesinde gut unterhalten werde und durch niemand ins 
Elend gerate; 
3. daß unsere Amtsleute sich nicht unterfangen, unser Gesinde zu ihrem 
Dienste zu gebrauchen, nicht zu Fronden, nicht zum Holzfällen, noch sie 
andere Arbeiten zu vollbringen zwingen; 
4. daß sie keine Geschenke von ihnen annehmen, kein Pferd, keinen 
Ochsen, keine Kuh, kein Schwein, kein Schaf, kein Ferkel, kein Lamm noch 
sonst etwas außer Getränk, Hülsenfrüchten, Obst, Hühnern und Eiern. 
5. Wenn unsere Amtleute Arbeiten für uns zu verrichten haben, säen, 
ackern, ernten, Heu machen oder Wein lesen, soll ein jeder zur Arbeitszeit 
an jedem Orte acht haben und Einrichtungen treffen, daß alles gut und 
vollständig gemacht werde. Ist jedoch der Beamte außer Landes, oder kann 
er sonst an den Ort nicht kommen, so soll er einen treuen Mann aus 
unserem Gesinde auslesen oder einen anderen wohlerfahrenen Mann und 
ihm die Fürsorge für. unsere Sachen anvertrauen. 
8. Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge übernehmen, die in 
ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den Wein selbst in gute Gefäße 
tun und sorgfältig darauf achten, daß er in keinerlei Weise Schaden leide. 
Auch sollen sie von anderen Leuten Wein kaufen, um damit die königlichen 
Pfalzen zu versorgen. Von unseren Weinbergen sollen sie uns für unsere 
Tafel Wein senden. Der Wein, der von unseren Gütern als Zins gegeben 
wird, soll in unsere Keller geschickt werden. 
17. So viele Landgüter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute 
soll er dazu bestimmen, die Bienen für unsere Wirtschaft zu besorgen. 
18. In unseren Mühlen sollen sie im Verhältnis zur Größe derselben 
Hühner und Gänse halten, so viel man kann. 
19. Auf den Hauptgütern soll man bei unseren Scheuern nicht weniger 
als 100 Hühner und mindestens 30 Gänse halten, auf den Hufengütern 
aber mindestens 50 Hühner und nicht weniger als 12 Gänse. 
20. Jeder Amtmann soll Jahr für Jahr reichlich Federvieh und Eier 
an den Hof liefern. 
24. Ein jeder Amtmann soll achthaben auf das, was er für unseren 
Tisch zu liefern hat, damit, was er abzuliefern hat, sehr gut ausgeführt 
und sauber sei. 
28. Wir wünschen, daß jährlich in der Fastenzeit, am Palmsonntage, 
nach unserer Verordnung das Geld von unserem Wirtschaftsertrage, nach¬ 
dem wir die Rechnungen von dem laufenden Jahre durchgesehen haben, 
eingezahlt werde. 
34. Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, daß alles, was die 
Leute mit ihren Händen verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes 
Fleisch, Wurst, eingesalzenes Fleisch, Wein, Essig, Maulbeerwein, Senf, Käse, 
Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, mit der größten Reinlichkeit 
hergestellt und bereitet werde. 
36. Unsere Wälder und Forsten sollen gut in Obacht genommen werden. 
Wo ein Platz zum Ausroden ist, rode man aus und dulde nicht, daß Felder
	        
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