Die Berlagsbnchhandlung von C- H. Herrmann in Hülle
erlaubt sich aus die irr 2. Aufi. erschienene nachstehende Schrist von
A. Rector in Zörbig,
anftnerksam zn machen:
Per Religionsunterricht in der Volksschule.
nebst vier tabellarischen Uebersichten u. s. w. — Preis 4 Sgr.
Der tbrolngiidic Jahresbericht von Hauck, 1871, sagt da-
darüber: „Ursprünglich ein ausgeführter Lehrplan für den Re¬
ligionsunterricht in der 4klass. Bürgerschule, an welcher Verfasser
wirkt, wird das Schriftchen von der Lehrerwelt mit Interesse
gelesen werden. — Nachdem die verschiedenen Entwickelungsstufen,
der Zweck und der Umfang des Religionsunterrichts kurz darge¬
legt sind, wird die Vertheilung des Stoffes auf die verschiedenen
Klaffen angegeben, wobei die beigefügten übersichtlich nach dem
Kirchenjahre geordneten Stoffverzerchnlfse zur Veranschaulichung
dienen. Hierauf folgen allerlei Winke über die Behandlung des
Stoffes sowie über die zweckmä^ge Einrichtung des Religions¬
unterrichts. welche von der practischen wie theoretischen Tüchtigkeit
des Verf.'s zeugen. Anzuerkennen ist besonders das Bemühen alle
Zweige dieses Unterrichtsgegenstandes zu einander in Beziehung
treten zu lassen nach dem Satze: „Eins muß in das Andere grei¬
fen, Eins durch s Andre blüh n und reisen/' Schließlich werden
die besten Hilfsmittel angeführt, auch die Choralmelodieen der 80
Kirchenlieder nebst den Paralleltonarten, die etwa für schwierigere
Melodien auzuwenden wären, übersichtlich zusammengestellt.
vr. Moritz Sch«lze sagt im pädagogischen Jahresbericht
von Lüben, I872r Bd. XXIIL: „Ter ungeheure nach den Regu-
latber Zu verarbeitende Stoff des Religionsunterrichts fordert
Äe a:\ jene gebundenen Lehrer zu mannichfalttgen Versuchen einer
zMckmäßigen ^erihnluna und Concrnrration desselben auf. Ein
solcher Versuch liegt auch hier vor. Der Vtrf. hat mit großem
Fleiß vier Lectionspläuk für eine vierklassige Volksschule aufge¬
stellt und giebt dazu gute Rathschläge über dt* BetteUwna
des ReligionsuyterrichtL auf bie einzelnen Klafsenstufen. %
Einteilung desselben richtet sich nach dem Kirchen—
Stünde ber Verf. nicht unter bem Regulativzwang, getr’"
würde auch einen ganz anberen Gang des Religiovs r
vorschreiben, wie man an den guten Grund yen
die er hier und ba vorschreibt"