Full text: [Hauptbd.] ([Hauptbd.])

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bis an sein Ende, wenn er sich nicht durch böswillige Thaten 
derselben verlustig macht, unter Vormundschaft steht, sich im Kon¬ 
kurse befindet, keine Armenunterstützung empfängt oder mit Verlust 
der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft ist. Als Staatsbürger nimmt 
er auch an der Gesetzgebung teil. ■ Die gesetzgebenden Körperschaften 
finb so gebildet, daß eines jeden Stand Beachtung findet. Der 
Kaiser, der Bundesrat und der Reichstag schaffen die Reichsgesetze, die 
Landesfürsten, Herrenhäuser und Landtage die Landesgesetze. Die 
Landesgesetze dürfen den Reichsgesetzen nicht widersprechen, sollen aber 
der Eigentümlichkeit des Landes besondere Rechnung tragen. Das Volk 
wählt seine Abgeordneten in die Land- und Reichstage und die Fürsten 
die ihrigen in das Herrenhaus und den Bundesrat. Die Abgeordneten 
haben die Pflicht, bei der Beratung der Gesetzesvorschläge die Wünsche 
ihrer Wähler zu Ausdruck und Geltung zu bringen. Jeder Staats¬ 
bürger kann seinem Abgeordneten Wünsche inbezug auf die Gesetzgebung 
unterbreiten, und jede gesetzgebende Körperschaft hat das Recht, Gesetzes¬ 
vorschläge zu machen. Jede Gesetzesvorlage wird dreimal durchberaten 
und dann entweder ohne weiteres angenommen, umgeändert oder ganz 
abgelehnt. Der Kaiser oder Landesherr bestätigt die Vorlage, dann 
wird sie in dem Gesetzblatte und gewöhnlich auch in den Zeitungen als 
neues Gesetz bekannt gemacht, damit sich jedermann danach richten kann, 
da Unkenntnis des Gesetzes bei Übertretungen nicht vor Strafe schützt. 
So hat also wieder wie vor alters jeder deutsche Staatsbürger seinen 
Anteil an der Rechtspflege und Verwaltung des Landes, wenn er 
denselben auch nicht mehr wie damals direkt ausüben kann. 
128* Kaiser Wilhelm II. 
1. Unser jetziger Kaiser, Wilhelm II., ist am 27. Januar 1859 
als ältester Sohn des damaligen Prinzen Friedrich Wilhelm von 
Preußen geboren. In fröhlichem Spiele hat er, wie andere Kinder, 
seine erste Jugend verlebt; denn wenn auch Krieg und Kriegsgeschrei 
m dieselbe fiel, so wurde sie doch dadurch nicht getrübt. Die Anfänge 
der Wissenschaften und Künste hat der Kaiser im elterlichen Hause bei 
besonderen Lehrern erlernt; dann aber zog er mit seinem Bruder 
Heinrich nach Kassel, um Schüler des Gymnasiums zu werden, und 
spater nach der Universität Bonn. Während und nach dieser Zeit der 
geistigen Ausbildung wurde Wilhelm als künftiger deutscher Kaiser 
durch höhere Offiziere im Dienste der Waffen geübt und durch höhere 
Verwaltungsbeamte mit der Regierung bekannt gemacht. Im zwei¬ 
undzwanzigsten Jahre verheiratete er sich mit Augusta Viktoria, der 
Tochter eines Herzogs von Schleswig-Holstein. Der glücklichen Ehe 
sind bis jetzt sechs Prinzen uud eine Prinzessin entsprossen. 
2- ^m 15. Juni 1888 hat Wilhelm II. den Thron seiner Väter 
bestiegen; es geschah mit folgenden Worten: „Auf den Thron meiner 
-Better berufen, habe ich die Regierung im Aufblicke zu dem König
	        
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