Full text: Ergänzungsheft für die Provinz Hannover ([1])

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sollten sie sich nicht erfüllen; denn die wohlgemeinten Absichten des Z 
Königs verbargen sich unter einer schroffen und verletzenden Hülle, j 
Daher kam es schon bei einer seiner ersten Regierungshandlungen zu i! 
arger Feindschaft zwischen ihm und seinen Unterthanen. Er hob ;j 
nämlich das Staatsgrundgesetz, welches dem Volke manche Freiheiten } 
gab und erst vor drei Jahren erlassen war, mit einem Schlage ans. 
Darüber wurde das Volk erbittert; ja sieben Göttinger Professoren ! 
verweigerten den Huldigungseid; sie mußten auf Befehl des Königs I 
sofort ihr Amt und das Land verlassen. 
2. Als das Volk aber später sah, wie der König unermüdlich auf das 1 j 
Wohl seiner Unterthanen bedacht war, söhnte es sich mit ihm aus und \ 
pries ihn als wahren Landesvater. Vortreffliche Gesetze sind unter j 
seiner Regierung entstanden; davon sind besonders die' Gesetze über \ 
Gerichtsverfassung, Verkoppelung und Gemeinheitsteilung zum Segen :j 
des Landes geworden^ (Sr förberte den 'Bau der Eisenbahnen, die 
Anlage der Telegraphenverbindnngen und verschönerte seine Hauptstadt 1 
wo er konnte. Die Bevölkerung des Landes wuchs; Ackerbau, j 
Gewerbe, Kunst und Wissenschaft wurden gefördert, die Schulden, I 
des Landes aus der Franzosenzeit ^getilgt. Das Jahr 1848 brachte | 
daher für unser Land nur geringe Stürme. Als der König 1851 starb, 1 
errichtete man ihm vor dem Bahnhöfe in Hannover ein Denkmal mit | 
der Inschrift: „Dem Landesvater ftin trenes Volk". Im Mausoleum $ 
zu Herrenhausen liegt er an der Seite seiner Gemahlin Friedrike, der I 
Schwester von Preußens Königin Luise begraben. Ernst Augusts 11 
Nachfolger wurde Georg V. 
27. Die Befreiung des hannoverschen Bauernstandes. 
Dr. Stuve. 
1. Die hannoverschen Bauern waren nicht wie die preußischen j 
zur Zeit der Fremdherrschaft aus ihrer Abhängigkeit befreit worden. 
Sie waren noch Frohn- und Lehensleute wie ehedem und konnten gegen j 
die Ritterschaft nichts ausrichten; denn diese bildete die Hälfte der i 
Landesvertretung, obwohl nur der sechzehnte Teil des Grundbesitzes ihr j 
eigen war. Erst im Jahre 1831 erschien nach langen Verhandlungen 
das längst erwartete Ablösungsgesetz, das ähnlich angelegt war wie das : j 
preußische. Auch mußten die Besitzer der Rittergüter fortan zu j 
den Gemeindelasten beitragen. Um den weniger Begüterten die Ab- ' 
lösuug zu erleichtern, errichtete König Ernst August in Hannover 
eine Landeskreditanstalt. Ein Darlehen von 1000 Thalern sollte sich 
bei einem Jahresbeitrage von 50 Thalern in fünfundvierzig Jahren 
abtragen. Eine Kommission sollte die Höhe des zu zahlenden Betrages 
berechnen und die Ablösung bewirken. Der fünfundzwanzigfache Betrag 
aller Abgaben und Lasten, welcher anfänglich zu zahlen war, ist später 
auf das Achtzehnfache herabgesetzt.
	        
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