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nähme den Ansang zum Rückzüge des Staates in dem 
großen Streite mit Rom bildete. Die veränderten Parteiver¬ 
hältnisse in den Parlamenten, wo Fürst Bismarck sich nicht 
mehr auf die Liberalen zu stützen vermochte, veranlaßten in den 
nächsten Jahren noch weitere und zwar sehr wesentliche Zuge¬ 
ständnisse an den bisher so entschieden bekämpften Gegner. Im 
Frühjahr 1881 gestattete die Regierung die Wiederherstellung 
einer bischöflichen Verwaltung in mehreren der erledigten 
Sprengel, indem sie den von den Domkapiteln zu Bistumsver¬ 
wesern vorgeschlagenen oder vom Papste zu Bischöfen ernann¬ 
ten Personen die nachgesuchte Anerkennung erteilte und zugleich 
für die betreffenden Diöcesen die Wirkungen des Sperrgesetzes 
aufhob. _ Im folgenden Jahre ließ sie sich vom Landtage zur 
Wiedereinsetzung der aus ihren Ämtern entfernten Bischöse und 
zum Losspruch von den Bestimmungen über die Vorbildung der 
Geistlichen ermächtigten, um von dieser Ermächtigung auch als¬ 
bald einen umfassenden Gebrauch zu machen, so daß es Ende 
1884 nur noch wenige erledigte katholische Bistümer und Pfar¬ 
reien in Preußen gab. Jetzt zeigte auch der Papst eine gewisse 
Neigung zur Nachgiebigkeit, die zum vollen Ausdruck kam, als 
die deutsche Regierung ihn in einem Streite mit Spanien wegen 
des Besitzrechtes der Karolineninseln zum Schiedsrichter anrief. 
Er wies nunmehr die Bischöfe an, die für den Augenblick in 
Pfarrämter einzusetzenden Persönlichkeiten der Staatsbehörde 
anzuzeigen, und versprach die Anzeigepflicht auch für die Zu¬ 
kunft anzuerkennen, falls die „Maigesetze" in ihren Hauptpunk¬ 
ten aufgehoben würden. Die Bedingung wog schwer, aber der 
Kaiser und Fürst Bismarck gestanden sie zu, und die Majori¬ 
tät der Volksvertretung widerstrebte ihnen nicht. Im Mai 1886 
und im April 1887 wurden jene Gesetze dahin abgeändert, daß 
die Erziehung des katholischen Klerus und die Strasgewalt über 
denselben sür geistliche Vergehen nach wie vor der Kirche über¬ 
lassen blieb, und daß sämtliche Ordensgesellschaften, mit Aus¬ 
nahme der Jesuiten, wieder nach Preußen zurückkehren durften; 
doch behielt der Staat ein Aufsichtsrecht über die geistlichen 
Erziehungsanstalten sowie die Befugnis, neue Ordensnieder¬ 
lassungen zu genehmigen oder zu untersagen. So endete der 
„Kulturkampf", wie man den langjährigen Kampf wider die 
ultramontanen Bestrebungen nicht ohne Grund genannt hat, 
mit einem Vergleiche, der die Macht der römischen Kirche nur 
wenig beschränkte, immerhin aber dem Staate die Gewährung 
einiger nicht unwichtigen Forderungen brachte. 
Ungemein bedeutende Fortschritte hatte unter Wilhelm I 
die innere Entwickelung unseres Vaterlandes zu verzeichnen. Die 
Erweiterung des preußischen Staates und mehr noch die Zu-
	        
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