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Für einen späteren Länderzuwachs sorgte Joachim I. dadurch, daß 
er mit den Herzögen von Pommern einen Vertrag abschloß, wonach dem 
Hause Brandenburg das Recht der Erbfolge in diesem Lande zustehen sollte. 
Sein Wahlspruch war: „Durch Gericht und Gerechtigkeit." 
§ Z>ie hol)enzoLerischen Kurfürsten von 1535—1640. 
1. 3oacf)im II. Hekrlor, 1535 1571. „Allen wohl zu tun, ist Fürstenart." 
a) Einführung der Reformation. Wie seine Mutter, so neigte auch 
Joachim II. der Lehre Luthers zu und führte im Jahre 1539 in seinem 
Lande die Reformation ein. Die Klostergüter wurden eingezogen und der 
Erlös besonders zur Errichtung von Hospitälern und Schulen verwandt. 
b) Vertrag mit dem Herzoge von Liegnitz, Brieg und Wohlau 
1537. Mitbelehnung mit Preußen 1569. Kriegerische Eroberungen 
hat Joachim II. nicht gemacht, dagegen hat er mit dem Herzog von Liegnitz, 
Brieg und Wohlau einen Vertrag abgeschlossen, daß beim Erlöschen des 
herzoglichen Mannesstammes diese schlesischen Besitzungen an das Haus 
Brandenburg fallen sollten. Kaiser Ferdinand I. erklärte zwar als König 
von Böhmen diesen Vertrag für ungültig, da die Herzöge von Schlesien 
Lehensleute der Krone Böhmen seien und als solche keine Erbverbrüderung 
schließen dürften, doch haben beide Fürsten den Einspruch des Kaisers nicht 
für berechtigt gehalten. Außerdem erreichte Joachim, daß er von Polen 
und dem Herzoge Albrecht II. von Preußen, einem Hohenzollern, als nächster 
Erbe des Herzogtums Preußen anerkannt wurde. 
c) Joachims II. Landesverwaltung. Der Wohlstand des Volkes 
stieg unter der Regierung Joachims II. ungemein, besonders blühten die 
Gewerbe wieder auf, zumal die Tuchweberei, deren Hauptsitz in Stendal 
war. Hier und da waren auch schon Eisenwerke, Kupferhämmer, selbst 
Papiermühlen errichtet. — Die zunehmende Wohlhabenheit der Bürger ver¬ 
leitete sie, namentlich bei Hochzeiten, einen außergewöhnlichen Aufwand in 
den Speisen und in der Kleidung zu treiben. Der offenkundigen Ver¬ 
schwendung suchte der Kurfürst durch Verordnungen und Gesetze zu steuern, 
während er aber selbst kein gutes Beispiel durch seine übermäßige Pracht¬ 
liebe gab. Kostbare Hoffeste, glänzende Ritterspiele, Hetzen wilder Tiere, 
große Jagden und Wettrennen lösten an seinem Hofe einander fortwährend 
ab. Alle diese Festlichkeiten, die mit größtem Prunke entfaltet wurden, 
sowie die Bauten, die er meist aus Prachtlust aufführen ließ, verschlangen 
sehr viel Geld. Da jedoch die regelmäßigen Einkünfte des Kurfürsten zur 
Bestreitung der Kosten nicht ausreichten, mußten wiederholt die Stände 
um Bezahlung seiner Schulden angegangen werden. Sie bewilligten zwar 
die hierfür nötigen Summen, aber sie taten dies nur gegen wichtige Zu¬ 
geständnisse. Sie erhielten sogar die Zusicherung, daß der Kurfürst keine 
bedeutende Sache ohne ihre vorherige Zustimmung unternehmen wolle, ja 
er mußte den Ständen schließlich das Recht erteilen, die Steuern selbst ein-
	        
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