— 8 —
Für einen späteren Länderzuwachs sorgte Joachim I. dadurch, daß
er mit den Herzögen von Pommern einen Vertrag abschloß, wonach dem
Hause Brandenburg das Recht der Erbfolge in diesem Lande zustehen sollte.
Sein Wahlspruch war: „Durch Gericht und Gerechtigkeit."
§ Z>ie hol)enzoLerischen Kurfürsten von 1535—1640.
1. 3oacf)im II. Hekrlor, 1535 1571. „Allen wohl zu tun, ist Fürstenart."
a) Einführung der Reformation. Wie seine Mutter, so neigte auch
Joachim II. der Lehre Luthers zu und führte im Jahre 1539 in seinem
Lande die Reformation ein. Die Klostergüter wurden eingezogen und der
Erlös besonders zur Errichtung von Hospitälern und Schulen verwandt.
b) Vertrag mit dem Herzoge von Liegnitz, Brieg und Wohlau
1537. Mitbelehnung mit Preußen 1569. Kriegerische Eroberungen
hat Joachim II. nicht gemacht, dagegen hat er mit dem Herzog von Liegnitz,
Brieg und Wohlau einen Vertrag abgeschlossen, daß beim Erlöschen des
herzoglichen Mannesstammes diese schlesischen Besitzungen an das Haus
Brandenburg fallen sollten. Kaiser Ferdinand I. erklärte zwar als König
von Böhmen diesen Vertrag für ungültig, da die Herzöge von Schlesien
Lehensleute der Krone Böhmen seien und als solche keine Erbverbrüderung
schließen dürften, doch haben beide Fürsten den Einspruch des Kaisers nicht
für berechtigt gehalten. Außerdem erreichte Joachim, daß er von Polen
und dem Herzoge Albrecht II. von Preußen, einem Hohenzollern, als nächster
Erbe des Herzogtums Preußen anerkannt wurde.
c) Joachims II. Landesverwaltung. Der Wohlstand des Volkes
stieg unter der Regierung Joachims II. ungemein, besonders blühten die
Gewerbe wieder auf, zumal die Tuchweberei, deren Hauptsitz in Stendal
war. Hier und da waren auch schon Eisenwerke, Kupferhämmer, selbst
Papiermühlen errichtet. — Die zunehmende Wohlhabenheit der Bürger ver¬
leitete sie, namentlich bei Hochzeiten, einen außergewöhnlichen Aufwand in
den Speisen und in der Kleidung zu treiben. Der offenkundigen Ver¬
schwendung suchte der Kurfürst durch Verordnungen und Gesetze zu steuern,
während er aber selbst kein gutes Beispiel durch seine übermäßige Pracht¬
liebe gab. Kostbare Hoffeste, glänzende Ritterspiele, Hetzen wilder Tiere,
große Jagden und Wettrennen lösten an seinem Hofe einander fortwährend
ab. Alle diese Festlichkeiten, die mit größtem Prunke entfaltet wurden,
sowie die Bauten, die er meist aus Prachtlust aufführen ließ, verschlangen
sehr viel Geld. Da jedoch die regelmäßigen Einkünfte des Kurfürsten zur
Bestreitung der Kosten nicht ausreichten, mußten wiederholt die Stände
um Bezahlung seiner Schulden angegangen werden. Sie bewilligten zwar
die hierfür nötigen Summen, aber sie taten dies nur gegen wichtige Zu¬
geständnisse. Sie erhielten sogar die Zusicherung, daß der Kurfürst keine
bedeutende Sache ohne ihre vorherige Zustimmung unternehmen wolle, ja
er mußte den Ständen schließlich das Recht erteilen, die Steuern selbst ein-