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erkennt man, wie ein gewaltiger Geist in kurzer Zeit ein Volk groß und 
mächtig machen kann, wie die Wohlfahrt der Völker wesentlich von ihren 
Herrschern abhängt. 
Der Untergang des deutschen Kaisertums. 
A. Darbietung. 
Wie der deutsche Kaiser seine Krone niederlegte. 
1. Die Einziehung und Verteilung der geistlichen Be¬ 
sitzungen. 
Im Frieden zu Luneville war das linke Rheinufer an Frankreich 
gefallen. Alle die Fürsten, welche dadurch Gebiete verloren, sollten auf 
Napoleons Befehl durch andere Landesteile im Innern entschädigt werden. 
Um nun die nötigen herrenlosen Gebiete zu bekommen, wurde aller geist¬ 
licher Länderbesitz eingezogen. Alle die Erzbistümer, Bistümer und 
Abteien, sowie 42 Reichsstädte und andere kleinere Stände wurden sodann 
im Jahre 1803 unter die weltlichen Fürsten verteilt. Viele Fürsten 
erwarben dadurch bedeutenden Länderzuwachs. 
Preußen bekam für seine abgetretenen linksrheinischen Besitzungen 
die Bistümer Hildesheim und Paderborn, sowie den größten Teil vom 
Bistum Münster, vom Erzbistum Mainz; außerdem die freien Städte 
Nordhansen, Goslar, Mühlhausen, das kurmainzische Erfurt samt dem 
Eichsfelde, etwa 200 Quadratmeilen gegen 50. 
Bayern erhielt die Bistümer Würzburg, Bamberg, Augsburg, 
Nassau und andere Gebiete, gegen 300 Geviertmeilen. 
Württemberg nahm Heilbronn, Eßlingen und viele Klöster. 
Baden erwarb Mannheim und Heidelberg samt vielen Klöstern und 
der rechtsrheinischen Pfalz. Nur 6 Reichsstädte blieben bestehen, nämlich 
Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a. M., Nürnberg und Augsburg. 
Württemberg, Baden, Hessen-Kassel und Salzburg wurden zugleich zu 
Kurfürstentümern erhoben. 
So wurde auf einmal die verderbliche Vielstaaterei in Deutschland 
wesentlich beschränkt. Die Landkarte von Deutschland zeigte nicht mehr 
so viele kleine bunte Fleckchen, sondern mehr größere zusammenhängende 
Flächen. Dadurch wurde die spätere Einigung Deutschlands nicht un¬ 
wesentlich befördert. Ebenso war es ein Vorteil, daß endlich den geist¬ 
lichen Würdenträgern die weltlichen Lehen genommen wurden, daß sie 
aufhörten, zugleich Landesherren zu sein. Denn niemand kann zween
	        
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