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erkennt man, wie ein gewaltiger Geist in kurzer Zeit ein Volk groß und
mächtig machen kann, wie die Wohlfahrt der Völker wesentlich von ihren
Herrschern abhängt.
Der Untergang des deutschen Kaisertums.
A. Darbietung.
Wie der deutsche Kaiser seine Krone niederlegte.
1. Die Einziehung und Verteilung der geistlichen Be¬
sitzungen.
Im Frieden zu Luneville war das linke Rheinufer an Frankreich
gefallen. Alle die Fürsten, welche dadurch Gebiete verloren, sollten auf
Napoleons Befehl durch andere Landesteile im Innern entschädigt werden.
Um nun die nötigen herrenlosen Gebiete zu bekommen, wurde aller geist¬
licher Länderbesitz eingezogen. Alle die Erzbistümer, Bistümer und
Abteien, sowie 42 Reichsstädte und andere kleinere Stände wurden sodann
im Jahre 1803 unter die weltlichen Fürsten verteilt. Viele Fürsten
erwarben dadurch bedeutenden Länderzuwachs.
Preußen bekam für seine abgetretenen linksrheinischen Besitzungen
die Bistümer Hildesheim und Paderborn, sowie den größten Teil vom
Bistum Münster, vom Erzbistum Mainz; außerdem die freien Städte
Nordhansen, Goslar, Mühlhausen, das kurmainzische Erfurt samt dem
Eichsfelde, etwa 200 Quadratmeilen gegen 50.
Bayern erhielt die Bistümer Würzburg, Bamberg, Augsburg,
Nassau und andere Gebiete, gegen 300 Geviertmeilen.
Württemberg nahm Heilbronn, Eßlingen und viele Klöster.
Baden erwarb Mannheim und Heidelberg samt vielen Klöstern und
der rechtsrheinischen Pfalz. Nur 6 Reichsstädte blieben bestehen, nämlich
Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a. M., Nürnberg und Augsburg.
Württemberg, Baden, Hessen-Kassel und Salzburg wurden zugleich zu
Kurfürstentümern erhoben.
So wurde auf einmal die verderbliche Vielstaaterei in Deutschland
wesentlich beschränkt. Die Landkarte von Deutschland zeigte nicht mehr
so viele kleine bunte Fleckchen, sondern mehr größere zusammenhängende
Flächen. Dadurch wurde die spätere Einigung Deutschlands nicht un¬
wesentlich befördert. Ebenso war es ein Vorteil, daß endlich den geist¬
lichen Würdenträgern die weltlichen Lehen genommen wurden, daß sie
aufhörten, zugleich Landesherren zu sein. Denn niemand kann zween