Full text: Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Ende des Achtzehnten Jahrhunderts (Teil 2)

Friedrich Wilhelm I. 
171 
Der damalige österreichische Gesandte am Berliner Hofe schrieb: „Gewiß 
ist, daß man von Truppen an Schönheit, Propretät und Ordnung in der 
Welt dergleichen nicht sehen kann. Obwohl beim Exerzieren, Marschieren, bei 
den Handgriffen und dergleichen viel Gezwungenes mit unterläuft, so sind 
doch so viel nützliche uud ordentliche Sachen, so zum Handwerk gehören, dabei, 
daß man sagen muß, daß den Truppen und der Armee nicht das Geringste 
abgehet. Ihre Zahl ist gegen 70 000 Mann, und es ist kein Regiment, das 
nicht über 100 Mann umfaßte. Das Zeughaus ist mit Belagerungs- und 
Feldartillerie überflüssig versehen, daß nichts als die Pferde mangeln, selbige 
zu bespannen. Es ist ein solcher Vorrat an Pulver, Kugeln und Bomben 
vorhanden, als ob ein wirklicher Krieg bevorstehe, so daß man oft in Berlin 
und ganz Brandenburg so viel militärische Bewegungen siehet, als in Wien 
während des letzten Türkenkrieges gewesen sind. Dies alles nun leitet der 
König einzig und allein und arbeitet in allen Dingen mit solchem Ernst, daß 
auch kein Taler ausgegeben wird, so von ihm nicht unterzeichnet." 
Zusammenfassung: Friedrich Wilhelms Sorge für die Vergrößerung 
und Ausbildung des preußischen Heeres. 
Beziehung zur Gegenwart: Heute ist kein Stand mehr dienstfrei. Die 
Wehrpflicht beginnt mit dem 17. und dauert bis zum vollendeten 
45. Lebensjahre. Sie gliedert sich in Dienstpflicht und in Landsturm¬ 
pflicht. Die Dienstpflicht dauert vom vollendeten 20. bis zum 39. 
Lebensjahre. Zur Dienstpflicht im Landheere werden gerechnet: ber Dienst 
im stehenden Heere (= 7 Jahre, nämlich 2 Jahre Soldat und 5 Jahre Re¬ 
servist) und der Dienst in der Landwehr. — Zum Landsturm gehören 
alle Wehrpflichtigen vom 17. bis 45. Lebensjahre. — Das Heer Friedrich 
Wilhelms I. zählte über 80 000 Mann. Unser beutsches Lanbheer zählt im 
Frieben über 515 000 Mannschaften: im Kriege wirb es durch die Mannschaften 
der Reserve und der Landwehr auf 41/2 Millionen erhöht. — Der Gleichschritt 
ist zur bleibenden Einrichtung geworden. 
Die Aushebung der Rekruten. (Siehe Seite 166.) 
Einteilung (zur Übersicht): 
Unser Landheer bestebt aus 1 Garbekorps unb 22 Armeekorps, bie 5 
Armeeinspektionen unterstellt sinb. Die 22 Armeekorps sinb auf bie einzelnen 
Lanbesteile folgenbermaßen verteilt: 
7. „ Westfalen, Schaumburg- 17. Korps: Westpreußen, 
Lippe u. Lippe-Detmolb, 18. „ Hessen-Nassau, Westfalen, 
1. Korps: Ostpreußen, 
2. „ Pommern, 
3. „ Branbenburg, 
4. „ Sachsen (Prov.), 
5. „ Posen, 
6. „ Schlesien, 
11. Korps: Thüringen, Hessen, Wal¬ 
beck, 
12. „ Sachsen (Kgr.), 
13. „ Württemberg, 
14. „ Baben, Oberelsaß, 
15. u. 16. Korps: Elsaß-Lothringen, 
8. „ Rheinprovinz unb Hohen- 
zollern, 
9. „ Schleswig-Holstein, Meck- 
lenburg-Schwerin, M.- 
Strelitz, freie Reichsstäbte, 
10. „ Hannover, Braunschweig, 
Olbenburg, 
Großherzogtum Hessen, 
19. „ Sachsen (Kgr.), 
1. bayrische Armeekorps,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.