Kap. 48. Der deutsche Bund.
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mit Bezirken an der Saar, das Herzogthum Westfalen, so wie
Neufchatel und einige andere Orte und Landstriche, und zählte
nun im Ganzen 10,600,000 Einwohner;
4. Hannover erhielt Ostfriesland nebst andern kleinen Bezirken
und wurde zum Königreich erhoben;
5. Bayern erhielt noch Würzbnrg, Aschaffenbnrg, Ansbach und
Bayreuth, so wie die Pfalz am linken Rhein;
6. Sachsen wurde um die Hälfte verkleinert;
7. Hessen-Cassel erhielt Fulda.
Auch die übrigen deutschen Staaten erhielten angemessene Entschä¬
digungen und zum Theil Vergrößerungen.
Außerdem wurde Holland und Belgien mit Inbegriff des
ehemaligen burgundischen Kreises zu einem neuen Königreiche unter
dem Namen Königreich der Niederlande gemacht und dem
Hanse Oranten zugetheilt.
Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck wurden als
freie Städe anerkannt.
Die Schweiz erhielt drei neue Kantone und Anerkennung neu¬
traler Unabhängigkeit.
(2.) Älle Staaten, welche entweder ganz aus Ländern Deutschlands
bestehen oder zu Deutschland gehörige Länder besitzen, vereinigten sich
in dem unauflöslichen deutschen Bund zur Erhaltung
der innern und äußern Sicherheit Deutschlands und
der Unverletzlichkeit der einzelnen Bundesstaaten. Die
Glieder des Bundes sind folgende souveraine Staaten, nach der Ord¬
nung ihres Beitritts:
1. Das Kaiserthum Oesterreich,
2.
ii
Königreich Preußen,
3.
ii
„ Bayern,
„ Sachsen,
4.
ii
5.
n
„ Hannover,
6.
ii
„ Württemberg,
7.
n
Großherzogthum Baden,
8.
ii
Knrfürstenthum H essen-Cassel,
9.
ii
Großherzogthum Hessen-Darmstadt,
10. Dänemark wegen des Herzogthums Holstein,
11. Niederland wegen des Großherzogthums Luxemburg,
12. das Herzogthum Braunschweig,
13. „ Großherzogthnm Mecklenburg-Schwerin,
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