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zur Ermordung des Königs geplante Verschwörung verraten, eine
Reihe sächsischer Edler mit dem Tode bestraft, ihre Güter ein¬
gezogen. Heinrich floh, entschlofs sich aber zur Unterwerfung
und wurde nach iagelheim verwiesen; am Weihnachtsmorgen
941 erlangte er im Dom zu Frankfurt die volle Verzeihung
seines hochherzigen Bruders: 'custodiam noctu clam aufugiens
antelucano tempore regis ecclesiam adeuntis pedibus accubuit’.
— Diese Aufstände begünstigten Ottos Bestreben, die Selbstän¬
digkeit der herzoglichen Gewalt zu brechen und die Herzog¬
tümer, wie auch die Grafschaften, nicht als erbliche Würde
sondern als frei zu vergebende Reichsämter zu betrachten.
Durch Vergebung derselben, wie auch später der wichtigsten
Bistümer an nahe Verwandte suchte er die ßeichsgewalt zu
stärken. So behielt er Franken (wie Sachsen) in eigener Ver¬
waltung und verlieh 944 Lothringen an seinen Schwiegersohn
Eonxad cL Roten, Bayern 945 an seinen fortan treuergebenen
Bruder Heinrich, Schwaben 950 an seinen Sohn Liudolf.
Sein gelehrter und staatskluger Bruder, der Kanzler und Erz¬
kapellan Brun, eine der ersten Stützen seiner Regierung, wurde
953 Erzbischof von Köln, sein Sohn Wilhelm 954 Erzbischof
von Mainz, 9_56 sein Verwandter Heinrich Erzbischof von Trier.
In der Verbindung mit der Kirche suchte Otto eine neue Stütze
für das Königtum zu gewinnen (s. u.). — Von Anbeginn seiner
Regierung hatte der König aber auch
&. die Unterwerfung und Bekehrung der Wenden¬
völker auf das nachdrücklichste betrieben. Aber es erbitterte
den sächsischen Grenzadel, dafs ihn nicht wie früher der König
selbst zu Sieg und Beute führte, sondern dafs ihm jetzt beson¬
dere Obergewalten gesetzt wurden. In der Nordmark bis zur Dänen¬
grenze waltete als Markgraf zur Schirmung und zur Wahrnehmung
der königlichen Rechte über Abodriten und Wagrier seit 936 Her¬
mann Billung, welchem später (960) in diesen Gebieten eine be¬
schränkte herzogliche Gewalt eingeräumt wurde. Die oberste Leitung
des Krieges gegen die Wenden aber war seit 937 dem gefürchteten
Grafen Gero aus Nordthüringen mit einer der Herzogsgewalt
ähnlichen Machtbefugnis (dux et marchio) in dem weiten Grenz¬
gebiet von der Saale und Mittelelbe bis zur Oder uhd auf dem
linken Elbufer bis zum Harze übertragen worden. Derselbe
brachte, von Otto selbst unterstützt, bis 940 die Gegenden von
der Saale und mittleren Elbe bis zur Oder zur Unterwerfung1).
Die Kirche der wiederhergestellten Mark Schleswig erhielt festen
i) Das Havelland blieb unter slavischen Fürsten, Magdeburg und
nördlich Lüneburg liegen an der Reichsgrenze, welche bis Hamburg
die untere Elbe bildet, doch haben die Abodriten die Oberhoheit des
sächsischen Herzogs anerkannt.