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zur Ermordung des Königs geplante Verschwörung verraten, eine 
Reihe sächsischer Edler mit dem Tode bestraft, ihre Güter ein¬ 
gezogen. Heinrich floh, entschlofs sich aber zur Unterwerfung 
und wurde nach iagelheim verwiesen; am Weihnachtsmorgen 
941 erlangte er im Dom zu Frankfurt die volle Verzeihung 
seines hochherzigen Bruders: 'custodiam noctu clam aufugiens 
antelucano tempore regis ecclesiam adeuntis pedibus accubuit’. 
— Diese Aufstände begünstigten Ottos Bestreben, die Selbstän¬ 
digkeit der herzoglichen Gewalt zu brechen und die Herzog¬ 
tümer, wie auch die Grafschaften, nicht als erbliche Würde 
sondern als frei zu vergebende Reichsämter zu betrachten. 
Durch Vergebung derselben, wie auch später der wichtigsten 
Bistümer an nahe Verwandte suchte er die ßeichsgewalt zu 
stärken. So behielt er Franken (wie Sachsen) in eigener Ver¬ 
waltung und verlieh 944 Lothringen an seinen Schwiegersohn 
Eonxad cL Roten, Bayern 945 an seinen fortan treuergebenen 
Bruder Heinrich, Schwaben 950 an seinen Sohn Liudolf. 
Sein gelehrter und staatskluger Bruder, der Kanzler und Erz¬ 
kapellan Brun, eine der ersten Stützen seiner Regierung, wurde 
953 Erzbischof von Köln, sein Sohn Wilhelm 954 Erzbischof 
von Mainz, 9_56 sein Verwandter Heinrich Erzbischof von Trier. 
In der Verbindung mit der Kirche suchte Otto eine neue Stütze 
für das Königtum zu gewinnen (s. u.). — Von Anbeginn seiner 
Regierung hatte der König aber auch 
&. die Unterwerfung und Bekehrung der Wenden¬ 
völker auf das nachdrücklichste betrieben. Aber es erbitterte 
den sächsischen Grenzadel, dafs ihn nicht wie früher der König 
selbst zu Sieg und Beute führte, sondern dafs ihm jetzt beson¬ 
dere Obergewalten gesetzt wurden. In der Nordmark bis zur Dänen¬ 
grenze waltete als Markgraf zur Schirmung und zur Wahrnehmung 
der königlichen Rechte über Abodriten und Wagrier seit 936 Her¬ 
mann Billung, welchem später (960) in diesen Gebieten eine be¬ 
schränkte herzogliche Gewalt eingeräumt wurde. Die oberste Leitung 
des Krieges gegen die Wenden aber war seit 937 dem gefürchteten 
Grafen Gero aus Nordthüringen mit einer der Herzogsgewalt 
ähnlichen Machtbefugnis (dux et marchio) in dem weiten Grenz¬ 
gebiet von der Saale und Mittelelbe bis zur Oder uhd auf dem 
linken Elbufer bis zum Harze übertragen worden. Derselbe 
brachte, von Otto selbst unterstützt, bis 940 die Gegenden von 
der Saale und mittleren Elbe bis zur Oder zur Unterwerfung1). 
Die Kirche der wiederhergestellten Mark Schleswig erhielt festen 
i) Das Havelland blieb unter slavischen Fürsten, Magdeburg und 
nördlich Lüneburg liegen an der Reichsgrenze, welche bis Hamburg 
die untere Elbe bildet, doch haben die Abodriten die Oberhoheit des 
sächsischen Herzogs anerkannt.
	        
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