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scheinen lasse, so hat mich dazu die Erkenntnis bewogen, daß es
Eigenarten besitzt, die ihm einen Platz neben den andern, deren
Wert es keineswegs berührt, sichern.
Welches sind diese Eigenarten? Zunächst die, daß es ein
Kommentar zu der „Deutschen Geschichte von H. Weigand und
A. Tecklenburg" sein will, stofflich also alle die Eigenarten teilt, die
jenes Buch besitzt, aber nichts enthalt, was in jenem Buche bereits
steht. Andere Eigenarten sind bereits im ersten Teile eingehend
theoretisch beleuchtet und auch vorstehend schon dargestellt worden;
hier soll darüber nur noch kurz das folgen, was praktischer Art
ist. „Verständnis der Gegenwart auf Grund ihrer geschichtlichen
Entwickelung" ist dort als Hauptzweck des Geschichtsunterrichtes
bezeichnet worden. Diese Eigenart ist hier methodisch in solchem
Umfange durchgeführt, wie es bisher in keinem derartigen Buche
geschehen ist. Die Darbietung bezw. Vorbereitung geht, wo nur
irgend möglich, von der Gegenwart aus, während die „Vertiefung"
durch entsprechende Fragen immer und immer wieder aus die Er¬
scheinungen der Gegenwart leitet, um dem Schüler ein rechtes
Verständnis derselben zu vermitteln.
Die „Deutsche Geschichte von H. Weigand und A. Tecklen¬
burg" trägt aus ihrem Titelblatte behufs Kennzeichnung ihrer
Eigenart den Vermerk „Nach den Forderungen der Gegenwart".
Im ersten Teile dieses Handbuches sind diese Forderungen nach
ihrer Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit näher beleuchtet. Als
letzte Forderung ist da die Volkswirtschaftslehre genannt und ge¬
sagt, daß diese Forderung mehr methodischer als stofflicher Art
sei, im ganzen also zunächst mehr den Lehrer als den Schüler
angehe. Diese Forderung mußte im zweiten Teile nähere Be¬
achtung finden. Die volkswirtschaftlichen Belehrungen in der
Schule sind ganz und gar methodischer Art. Dementsprechend
müssen dieselben bei jeder Lektion in dem Teile erscheinen, den
wir als „Vertiefung" bezeichnen. Doch von der Thatsache aus¬
gehend, daß der großem Mehrzahl der Lehrer die Volkswirtschaft
ein völlig unbekanntes Gebiet ist, weil Belehrungen darüber bis
in die Neuzeit in den Seminaren entweder gar nicht oder doch
nur ganz ungenügend erteilt wurden, so sind da, wo es nötig
schien, solche Belehrungen auch in die „Stofflichen Ergänzungen"
aufgenommen worden. Auf diese Weise 'ist alles dargestellt, was
nach Anleitung der genannten „Deutschen Geschichte" irgendwie
Berücksichtigung forderte, die Volkswirtschaftslehre hier also in
einem Umfange geboten, wie es ebenfalls bisher noch in keinem
derartigen Buche geschehen ist, so daß diese Frage, soweit es durch
den Geschichtsunterricht möglich ist, litterarisch als gelöst ange¬
sehen werden kann. Wenn in dem ersten Teile dieses Handbuches
ferner gesagt wurde: „Wo in Vergangenheit und Gegenwart