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scheinen lasse, so hat mich dazu die Erkenntnis bewogen, daß es 
Eigenarten besitzt, die ihm einen Platz neben den andern, deren 
Wert es keineswegs berührt, sichern. 
Welches sind diese Eigenarten? Zunächst die, daß es ein 
Kommentar zu der „Deutschen Geschichte von H. Weigand und 
A. Tecklenburg" sein will, stofflich also alle die Eigenarten teilt, die 
jenes Buch besitzt, aber nichts enthalt, was in jenem Buche bereits 
steht. Andere Eigenarten sind bereits im ersten Teile eingehend 
theoretisch beleuchtet und auch vorstehend schon dargestellt worden; 
hier soll darüber nur noch kurz das folgen, was praktischer Art 
ist. „Verständnis der Gegenwart auf Grund ihrer geschichtlichen 
Entwickelung" ist dort als Hauptzweck des Geschichtsunterrichtes 
bezeichnet worden. Diese Eigenart ist hier methodisch in solchem 
Umfange durchgeführt, wie es bisher in keinem derartigen Buche 
geschehen ist. Die Darbietung bezw. Vorbereitung geht, wo nur 
irgend möglich, von der Gegenwart aus, während die „Vertiefung" 
durch entsprechende Fragen immer und immer wieder aus die Er¬ 
scheinungen der Gegenwart leitet, um dem Schüler ein rechtes 
Verständnis derselben zu vermitteln. 
Die „Deutsche Geschichte von H. Weigand und A. Tecklen¬ 
burg" trägt aus ihrem Titelblatte behufs Kennzeichnung ihrer 
Eigenart den Vermerk „Nach den Forderungen der Gegenwart". 
Im ersten Teile dieses Handbuches sind diese Forderungen nach 
ihrer Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit näher beleuchtet. Als 
letzte Forderung ist da die Volkswirtschaftslehre genannt und ge¬ 
sagt, daß diese Forderung mehr methodischer als stofflicher Art 
sei, im ganzen also zunächst mehr den Lehrer als den Schüler 
angehe. Diese Forderung mußte im zweiten Teile nähere Be¬ 
achtung finden. Die volkswirtschaftlichen Belehrungen in der 
Schule sind ganz und gar methodischer Art. Dementsprechend 
müssen dieselben bei jeder Lektion in dem Teile erscheinen, den 
wir als „Vertiefung" bezeichnen. Doch von der Thatsache aus¬ 
gehend, daß der großem Mehrzahl der Lehrer die Volkswirtschaft 
ein völlig unbekanntes Gebiet ist, weil Belehrungen darüber bis 
in die Neuzeit in den Seminaren entweder gar nicht oder doch 
nur ganz ungenügend erteilt wurden, so sind da, wo es nötig 
schien, solche Belehrungen auch in die „Stofflichen Ergänzungen" 
aufgenommen worden. Auf diese Weise 'ist alles dargestellt, was 
nach Anleitung der genannten „Deutschen Geschichte" irgendwie 
Berücksichtigung forderte, die Volkswirtschaftslehre hier also in 
einem Umfange geboten, wie es ebenfalls bisher noch in keinem 
derartigen Buche geschehen ist, so daß diese Frage, soweit es durch 
den Geschichtsunterricht möglich ist, litterarisch als gelöst ange¬ 
sehen werden kann. Wenn in dem ersten Teile dieses Handbuches 
ferner gesagt wurde: „Wo in Vergangenheit und Gegenwart
	        
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