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Das Reichs-Jmpfgesetz vom 8. April 1874 ist ebenfalls im
Verlag von Emil Roth in Gießen zu 20 Pfg. zu haben.
Der Schulbesuch ist durch Landesgesetze oder Regierungs¬
verordnungen geregelt, ist also nicht Reichssache.
Die Militärpflicht gründet sich auf das Reichsmilitärgesetz
oder die deutsche' Wehrordnung von 1894. Verlag von Emil
Roth in Gießen, 60 Pfg.
Die Ehrenämter, die einem Staats- oder Gemeindebürger
übertragen werden können, müssen auf Grund der betreffenden
Verwaltnngs- bezw. Gerichtsgesetze geführt werden, es sind dies
innerhalb der Ortsgemeinde etwa folgende: Vormund, Waisenrat,
Armenpfleger, Schul- oder Kirchenvorsteher, Bürger- oder Orts¬
vorsteher und Schiedsmann; über die Ortsgemeinde hinausgehend
in Preußen folgende: Kreistagsabgeordneter, Beisitzer der Ersatz¬
kommission, Mitglied der Steuereinschätzungskommission, Schöffe,
Geschworner, Mitglied des Bezirksausschusses, Mitglied des Pro¬
vinzialrates, Abgeordneter zum Provinziallandtage, Landtags¬
abgeordneter, Reichstagsabgeordneter.
Die Lebensversicherungskassen sind wie die Brandkassen
entweder aus Gegenseitigkeit oder aus Aktien gegründet. Vorsicht
bei Versicherungsanträgen, wie ich sie Seite 437 hinsichtlich der
Brandkassen erwähnte, ist hier nicht zu beachten; die Gesell¬
schaften sehen sich da selbst gehörig vor. Wird der Lehrer um
Rat gefragt, so thut er am besten, eine länger bestehende, also
bewährte Anstalt zu empfehlen, andernfalls sich des Rats zu ent¬
halten. In Landgemeinden ist der Wert und die Bedeutung der
Lebensversicherungen noch lange nicht genügend erkannt, da thut
seitens der Lehrer noch viel Ausklärung not.
Krankenkassen- und Unfallversicherungsgesetz (s. Seite 407).
Alters- und Jnvaliditätsverfichernngsgesetz (s. Seite 416).
II. Dieses Stück ist hauptsächlich dazu bestimmt, den Schüler
die Familie als Grundlage des Staates erkennen zu lassen; es
findet erst aus der Oberstufe und in der Fortbildungsschule seine
Behandlung, wird aber im heimatkundlichen Unterrichte vor¬
bereitet, indem der Schüler da die Familienglieder nach Namen,
Zusammengehörigkeit und Bedeutung kennen lernt. Die Begriffe:
Braut, Bräutigam, Mauu, Frau, Eheleute, Vater, Mutter, Eltern,
Kinder, Sohu, Tochter, Geschwister, Knabe, Mädchen, Großeltern,
Onkel, Tante, Neffe, Nichte, Vetter, Base, Knecht, Magd, Geselle,
Lehrling, Tagelöhner werden dabei erklärt.
1. Die Jugendzeit der Familienglieder.
2. Die Michlerr der Eheleute.