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Das Reichs-Jmpfgesetz vom 8. April 1874 ist ebenfalls im 
Verlag von Emil Roth in Gießen zu 20 Pfg. zu haben. 
Der Schulbesuch ist durch Landesgesetze oder Regierungs¬ 
verordnungen geregelt, ist also nicht Reichssache. 
Die Militärpflicht gründet sich auf das Reichsmilitärgesetz 
oder die deutsche' Wehrordnung von 1894. Verlag von Emil 
Roth in Gießen, 60 Pfg. 
Die Ehrenämter, die einem Staats- oder Gemeindebürger 
übertragen werden können, müssen auf Grund der betreffenden 
Verwaltnngs- bezw. Gerichtsgesetze geführt werden, es sind dies 
innerhalb der Ortsgemeinde etwa folgende: Vormund, Waisenrat, 
Armenpfleger, Schul- oder Kirchenvorsteher, Bürger- oder Orts¬ 
vorsteher und Schiedsmann; über die Ortsgemeinde hinausgehend 
in Preußen folgende: Kreistagsabgeordneter, Beisitzer der Ersatz¬ 
kommission, Mitglied der Steuereinschätzungskommission, Schöffe, 
Geschworner, Mitglied des Bezirksausschusses, Mitglied des Pro¬ 
vinzialrates, Abgeordneter zum Provinziallandtage, Landtags¬ 
abgeordneter, Reichstagsabgeordneter. 
Die Lebensversicherungskassen sind wie die Brandkassen 
entweder aus Gegenseitigkeit oder aus Aktien gegründet. Vorsicht 
bei Versicherungsanträgen, wie ich sie Seite 437 hinsichtlich der 
Brandkassen erwähnte, ist hier nicht zu beachten; die Gesell¬ 
schaften sehen sich da selbst gehörig vor. Wird der Lehrer um 
Rat gefragt, so thut er am besten, eine länger bestehende, also 
bewährte Anstalt zu empfehlen, andernfalls sich des Rats zu ent¬ 
halten. In Landgemeinden ist der Wert und die Bedeutung der 
Lebensversicherungen noch lange nicht genügend erkannt, da thut 
seitens der Lehrer noch viel Ausklärung not. 
Krankenkassen- und Unfallversicherungsgesetz (s. Seite 407). 
Alters- und Jnvaliditätsverfichernngsgesetz (s. Seite 416). 
II. Dieses Stück ist hauptsächlich dazu bestimmt, den Schüler 
die Familie als Grundlage des Staates erkennen zu lassen; es 
findet erst aus der Oberstufe und in der Fortbildungsschule seine 
Behandlung, wird aber im heimatkundlichen Unterrichte vor¬ 
bereitet, indem der Schüler da die Familienglieder nach Namen, 
Zusammengehörigkeit und Bedeutung kennen lernt. Die Begriffe: 
Braut, Bräutigam, Mauu, Frau, Eheleute, Vater, Mutter, Eltern, 
Kinder, Sohu, Tochter, Geschwister, Knabe, Mädchen, Großeltern, 
Onkel, Tante, Neffe, Nichte, Vetter, Base, Knecht, Magd, Geselle, 
Lehrling, Tagelöhner werden dabei erklärt. 
1. Die Jugendzeit der Familienglieder. 
2. Die Michlerr der Eheleute.
	        
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