Full text: Memorierstoff aus der deutschen und bayerischen Geschichte für Mittelschulen

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den russischen Eindringlingen zwar mannhaften Widerstand; 
aber bald beteiligte sich auch Preußen am Kampfe und ver¬ 
ständigte sich mit Rußland zur zweiten Teilung Polens. — 
Kosziusko versuchte noch einmal einen Aufstand, fiel aber 
in die Gefangenschaft des russischen Generals Snworow. 
Hierauf schritten Rußland, Preußen und Österreich zur 
dritten Teilung Polens. 
Krieg der II. Koalition von 1799—1801. 
Da die französische Direktorialregierung fortfuhr, Throne zu 
stürzen und neue Republiken zu bilden (die römische, helvetische, 
parthenopeische), schlossen Österreich, Rußland, England und die 
Türkei die zweite Koalition. Acht Monate hindurch erlitt die 
französische Republik große Niederlagen. Erzherzog Karl nötigte 
Jonrdan, der bis nach Schwaben vorgedrungen war, zum Rück¬ 
zug über den Rhein, und der russische General Suworow nahm 
den Franzosen fast ganz Italien weg. Als aber ein anderes 
russisches Heer unter Korsakow in der Schweiz geschlagen wurde, 
sagte sich der Zar von der Koalition los. — Bei dieser Lage der 
Dinge erschien Napoleon Bonaparte (der inzwischen von seiner 
„Expedition nach Ägypten" zurückgekehrt war) in Paris, ersetzte 
die unfähige Direktorialregierung durch die Konsularregierung und 
warf sich selbst zum Oberkonsul auf. Hierauf überschritt er den 
großen St. Bernhard und gewann durch seinen glänzenden Sieg 
bei Marengo 1800 Italien wieder. Mit gleichem Glücke kämpfte 
auch Moreau in Oberdeutschland. Er drang nach Bayern vor, 
nahm München und Landshut weg und schlug die österreichisch¬ 
bayerische Armee entscheidend bei Hohenlinden 1800. Diese beiden 
Waffenerfolge bahnten den Siegern den Weg nach Wien und 
zwangen den Kaiser zum Frieden von Luueville 1801. Durch 
denselben mußte Deutschland das linke Rheinufer an Frankreich 
und Österreich sein venetianisches Gebiet rechts der Etsch an die' 
italienische Republik abtreten. Die zu Verlust gekommenen deut¬ 
schen Fürsten sollten durch säkularisierte Kirchengüter (Hochstifte 
und Klöster) und aufgehobene Reichsstädte rechts des Rheins 
entschädigt werden. 
Der Reichsdeputationshauptschluß. Der diesbezügliche
	        
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