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Geschichte.
I
am 18. Juni 1815, bedrängte er Wellington bei Belle-Alliance [Waterloo]
in Belgien. Blücher hatte Wellington Hilfe versprochen. Starker Regen und
grundlose Wege machten jedoch den erschöpften Truppen das Vorwärtskommen
fast unmöglich. Blücher feuerte sie aber unermüdlich an. „Vorwärts, Kinder,
vorwärts! Es muß gehen; ich habe es ja meinem Bruder Wellington ver¬
sprochen! Ihr wollt doch nicht, daß ich wortbrüchig werden soll!" rief er den
braven Truppen zu. Gegen fünf Uhr kam er auf dem Schlachtfelde an und ent¬
riß Napoleon den fast errungenen Sieg (Bild 34). In wilder Flucht löste sich das
französische Heer auf und wurde von den Preußen unter Gneisenau sehr eifrig
verfolgt. Napoleon entzog sich nur mit knapper Not der Gefangenschaft. Sein
Wagen mit Hut, Degen und Kleinodien wurde von Blücher erbeutet. Napoleon
entsagte nun dem Throne und wurde nach der fernen Insel St. Helena verbannt,
wo er nach sechs Jahren einsam starb. Zum zweitenmal zogen die Verbündeten
in Paris ein. Der zweite Pariser Friede beschloß den zweiten Befreiungs¬
krieg. Frankreich behielt die Grenzen von 1790, also auch das Elsaß, zahlte
700 Millionen Franken Kriegskosten und gab die geraubten Kunstschätze zum
größten Teile heraus. Auch die Viktoria nahm wieder ihren Platz auf dem
Brandenburger Tor ein. Preußen erhielt das Land an der Saar [Saarbecken]
und übernahm damit „die Wacht am Rhein".
7. Die Friedenswerke Friedrich Wilhelms III. (1815—40).
a) Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht. Im ersten Be¬
freiungskriege hatte man sich davon überzeugt, daß das Vaterland am besten durch
feine eigenen Landeskinder verteidigt werden kann. Deshalb brachte der König
1814 durch ein Gesetz die schon früher in Aussicht genommene allgemeine Wehr¬
pflicht zur Durchführung. Jeder gesunde junge Mann mußte fortan drei Jahre
beim stehenden Heere dienen. Dann wurde er in seine Heimat entlassen,
konnte aber im Falle eines Krieges jederzeit zur Reserve einberufen werden.
Junge Leute, die eine bestimmte höhere Schulbildung aufzuweisen hatten
und sich selbst zu kleiden und zu unterhalten vermochten, brauchten nur ein Jahr
als „Einjahrig-Freiwillige" zu dienen und wurden dann wie die andern
Soldaten beurlaubt. Wer zwei Jahre der Ersatzreserve angehört hatte, trat
zur Landwehr über. Nach weiteren sieben Jahren wurde er für sieben Jahre
dem Landsturm überwiesen. Die Landwehr sollte im Kriege zur Besatzung
der Garnisonstädte und zur Verstärkung des Kriegsheeres dienen. Der Land¬
sturm war zur Verteidigung des Landes bestimmt, wenn der Feind einfiel.
Wer länger im stehenden Heere diente, als er mußte [Kapitulant], bekam einen
Zivil-Versorgungsschein und konnte in Beamtenstellen eintreten. Diese Ein¬
richtungen bestehen in ihren Grundzügen bis auf den heutigen Tag.
b) Ablehnung der Verfassung. Als der Deutsche Bund gegründet
war, wurde beschlossen, daß alle deutschen Staaten eine Verfassung erhalten
sollten. Dies ist eine Staatseinrichtung, nach der das Volk durch seine Vertreter,
die Abgeordneten, an der Gesetzgebung und an der Bewilligung der Steuern
teilnimmt. In einigen süddeutschen Staaten wurde die Verfassung durch¬
geführt. Friedrich Wilhelm III. hielt jedoch für sein Land die unbeschränkte