10 
Erster Zeitraum. — § 3. Kämpfe um Latium etc. 
2) Die Volksversammlung. Die maiestas populi Romani 
dargestellt durch die Versammlung der Volksgemeinde. Sie 
hat über die Vorlagen des Senats abzustimmen und die Wahl 
der Konsuln zu vollziehen (Vorschlag der Bewerber durch 
den Senat). 
3) Den Konsuln blieb von der königlichen Amtsgewalt 
die Führung im Kriege und das Richteramt. Abwechselnde 
Führung des Amtes durch die beiden Konsuln. Der Befehl 
des einen Konsuls kann durch den anderen aufgehoben 
werden. Der das Amt ausführende Konsul hat zur Voll¬ 
streckung seiner Befehle 12 Amtsdiener, Lik to re n, mit 
Rutenbündel und Richtbeil im Gefolge. Der Konsul beruft 
den Senat und macht die Vorlagen, kann aber von diesem 
nach Ablauf seines Amtsjahres angeklagt werden, ist also ein 
der Verantwortung unterliegender Beamter. Unterbeamten 
der Konsuln sind die „Quästoren“, zunächst ihre Gehilfen 
beim Gericht, dann Verwalter der Staatseinkünfte. 
4) Der Diktator wird auf Befehl des Senates vom Konsul 
ernannt a) in Kriegszeiten, um Einheit des Oberbefehls zu 
sichern; b) bei Volksaufständen, um ausserordentliche Mass- 
regeln verhängen zu können (vgl. die Vollmacht militärischer 
Befehlshaber bei Verhängung des Kriegs- oder Belagerungs¬ 
zustandes in den modernen Staaten); c) später auch zur 
Einrichtung und Durchführung einer Verfassungsänderung 
(Sulla, Cäsar). Er wird nur auf kurze Zeit, höchstens sechs 
Monate, gewählt, unterliegt aber nicht der Verantwortung, 
hat also königliche Macht. Seinen Reiterobersten, den ma¬ 
gi ster equitum, ernennt er sich selbst. 
§ 3. Kämpfe um Latium und das angrenzende 
etruskische Gebiet. 
Nächste Aufgabe Roms, die Vorortschaft über Latium 
zu befestigen und die Nachbarstämme in Unterwürfigkeit zu 
bringen. 
I. Nachbarn Roms. A. Italiker (Ausoner), in 
einen West- und einen Oststamm geschieden. 1) Latiner, 
der Weststamm, zu dem nicht nur die Bewohner der un¬ 
mittelbaren Stadtumgebung gehören, sondern auch Bewohner 
des angrenzenden Gebirgslandes — Äquer (O.), Herniker 
(SO.), Volsker*) (S.) mit den Städten Antium und Terracina, 
*) Volsker und Rutuler werden auch zu den Sabellern gezählt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.