10
Erster Zeitraum. — § 3. Kämpfe um Latium etc.
2) Die Volksversammlung. Die maiestas populi Romani
dargestellt durch die Versammlung der Volksgemeinde. Sie
hat über die Vorlagen des Senats abzustimmen und die Wahl
der Konsuln zu vollziehen (Vorschlag der Bewerber durch
den Senat).
3) Den Konsuln blieb von der königlichen Amtsgewalt
die Führung im Kriege und das Richteramt. Abwechselnde
Führung des Amtes durch die beiden Konsuln. Der Befehl
des einen Konsuls kann durch den anderen aufgehoben
werden. Der das Amt ausführende Konsul hat zur Voll¬
streckung seiner Befehle 12 Amtsdiener, Lik to re n, mit
Rutenbündel und Richtbeil im Gefolge. Der Konsul beruft
den Senat und macht die Vorlagen, kann aber von diesem
nach Ablauf seines Amtsjahres angeklagt werden, ist also ein
der Verantwortung unterliegender Beamter. Unterbeamten
der Konsuln sind die „Quästoren“, zunächst ihre Gehilfen
beim Gericht, dann Verwalter der Staatseinkünfte.
4) Der Diktator wird auf Befehl des Senates vom Konsul
ernannt a) in Kriegszeiten, um Einheit des Oberbefehls zu
sichern; b) bei Volksaufständen, um ausserordentliche Mass-
regeln verhängen zu können (vgl. die Vollmacht militärischer
Befehlshaber bei Verhängung des Kriegs- oder Belagerungs¬
zustandes in den modernen Staaten); c) später auch zur
Einrichtung und Durchführung einer Verfassungsänderung
(Sulla, Cäsar). Er wird nur auf kurze Zeit, höchstens sechs
Monate, gewählt, unterliegt aber nicht der Verantwortung,
hat also königliche Macht. Seinen Reiterobersten, den ma¬
gi ster equitum, ernennt er sich selbst.
§ 3. Kämpfe um Latium und das angrenzende
etruskische Gebiet.
Nächste Aufgabe Roms, die Vorortschaft über Latium
zu befestigen und die Nachbarstämme in Unterwürfigkeit zu
bringen.
I. Nachbarn Roms. A. Italiker (Ausoner), in
einen West- und einen Oststamm geschieden. 1) Latiner,
der Weststamm, zu dem nicht nur die Bewohner der un¬
mittelbaren Stadtumgebung gehören, sondern auch Bewohner
des angrenzenden Gebirgslandes — Äquer (O.), Herniker
(SO.), Volsker*) (S.) mit den Städten Antium und Terracina,
*) Volsker und Rutuler werden auch zu den Sabellern gezählt