Full text: Vaterländische Geschichte

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sich etwas aneignet ober bie Kirche mit Feuer vernichtet, so soll er es mit 
betn Leben büßen. Wenn jemanb einen Bischof ober einen andern Geistlichen 
tötet, soll er mit Enthauptung bestrast werben. Wenn einer ben Körper eines 
-loten nach heidnischer Sitte verbrennt, soll er es mit bem Leben büßen. 
Wenn jemanb im Volke ber wachsen etwa ungetanst sich verbergen will, ber 
soll mit bem -Lobe bestraft werben. Wer ber Untreue gegen ben König ober 
gegen seinen Herrn ober Herrin übersührt wirb, ber soll bes Tobes schuftig sein. 
Die Gaugenossen, bie zu einer Kirche gehören, sollen bieser Kirche einen 
Hof unb zwei Morgen Lanbes geben." 
„Und wie fanbest bu bas Kloster?" 
^ „Erfreuliches ist barüber zu berichten. Wohl ergeht es bem Abt unb ben 
Brübern. Zwar werben einige von biesen manchmal auf verbotenen Wegen 
betroffen, doch allgemein herrscht Zucht unb Ordnung. Gern befolgen sie bie 
Verordnungen Karls: Tie Geistlichen und Mönche sollen nicht nur die Kinder 
der Hörigen, sondern auch die der Freien heranziehen. Sie sollen Schulen 
einrichten, in denen die Knaben Psalmen, Noten, Gesänge, Kalenderkunde, 
Sprachlehre uud Bücher lesen lernen. Das Glaubensbekenntnis, das Vater¬ 
unser und die -Laussormel sollen alle, auch die Frauen, lernen." — 
Noch wenige Reisetage, und das Ziel ist erreicht. Doch zuvor wirb einer 
ber Vornehmen des Gefolges mit mehreren Kriegern nach dem Süden des 
Sachsengaues gesendet, um dort einen Auftrag des Kaisers zu erledigen. Denn 
Slawen hatten wieder einmal einen Grenzstreit angefangen, ein Strafzug sollte 
stattfinden. 
Durch ein Schreiben befahl Karl dem Abt eines Klosters, der zum Heer- 
bann verpflichtet war, folgendes: „Wir gebieten dir, dich am 17. Juni in 
Staßfurt an der Bode als dem festgesetzten Sammelorte pünktlich einzufinden. 
Du sollst aber mit deinen Leuten so vorbereitet dahin kommen, daß du von 
da, wohin auch der Befehl ergeht, schlagfertig ziehen kannst, nämlich mit 
Waffen und Gerät und anderen Kriegserforderniffen an Lebensrnitteln und 
Kleidern, daß jeder Reiter Schild und Lanze, ein zweihändiges und ein kurzes 
Schwert, Bogen und Köcher mit Pfeilen habe. Dann, daß ihr habet auf 
euren Wagen: Hacken, Keile, Mauerbohrer, Äxte, Grabscheite, eiserne Schaufeln 
unb was sonst im Kriege nötig ist. Die Wagenvorräte müssen vom Sammet- 
platze an auf brei Monate reichen, Waffen unb Kleiber auf ein halbes Jahr. 
Insbesondre aber gebieten wir euch, wohl barauf zu achten, baß ihr in guter 
Lrbnung zu bem angegebenen Orte ziehet, burch welchen Teil unseres Reiches 
auch ber nächste Weg führt, nämlich, baß ihr euch nicht unterstehet, irgeitb 
etwas zu nehmen, außer Futter für das Vieh und Holz und Wasser. Die 
Leute eines jeden von euch sollen bis zur Ankunft am Sammelplatze immer 
neben den Reitern gehen, damit die Abwesenheit des Herrn nicht Gelegenheit 
zu Übertretungen gebe." 
Das Sendgrafengericht. 
Die Kunde, daß die Königsboten erschienen sind, hat sich schnell im Gau 
verbreitet. Bald erscheint in den Sachsenhöfen der einzelnen Hundertschaften
	        
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