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sich etwas aneignet ober bie Kirche mit Feuer vernichtet, so soll er es mit
betn Leben büßen. Wenn jemanb einen Bischof ober einen andern Geistlichen
tötet, soll er mit Enthauptung bestrast werben. Wenn einer ben Körper eines
-loten nach heidnischer Sitte verbrennt, soll er es mit bem Leben büßen.
Wenn jemanb im Volke ber wachsen etwa ungetanst sich verbergen will, ber
soll mit bem -Lobe bestraft werben. Wer ber Untreue gegen ben König ober
gegen seinen Herrn ober Herrin übersührt wirb, ber soll bes Tobes schuftig sein.
Die Gaugenossen, bie zu einer Kirche gehören, sollen bieser Kirche einen
Hof unb zwei Morgen Lanbes geben."
„Und wie fanbest bu bas Kloster?"
^ „Erfreuliches ist barüber zu berichten. Wohl ergeht es bem Abt unb ben
Brübern. Zwar werben einige von biesen manchmal auf verbotenen Wegen
betroffen, doch allgemein herrscht Zucht unb Ordnung. Gern befolgen sie bie
Verordnungen Karls: Tie Geistlichen und Mönche sollen nicht nur die Kinder
der Hörigen, sondern auch die der Freien heranziehen. Sie sollen Schulen
einrichten, in denen die Knaben Psalmen, Noten, Gesänge, Kalenderkunde,
Sprachlehre uud Bücher lesen lernen. Das Glaubensbekenntnis, das Vater¬
unser und die -Laussormel sollen alle, auch die Frauen, lernen." —
Noch wenige Reisetage, und das Ziel ist erreicht. Doch zuvor wirb einer
ber Vornehmen des Gefolges mit mehreren Kriegern nach dem Süden des
Sachsengaues gesendet, um dort einen Auftrag des Kaisers zu erledigen. Denn
Slawen hatten wieder einmal einen Grenzstreit angefangen, ein Strafzug sollte
stattfinden.
Durch ein Schreiben befahl Karl dem Abt eines Klosters, der zum Heer-
bann verpflichtet war, folgendes: „Wir gebieten dir, dich am 17. Juni in
Staßfurt an der Bode als dem festgesetzten Sammelorte pünktlich einzufinden.
Du sollst aber mit deinen Leuten so vorbereitet dahin kommen, daß du von
da, wohin auch der Befehl ergeht, schlagfertig ziehen kannst, nämlich mit
Waffen und Gerät und anderen Kriegserforderniffen an Lebensrnitteln und
Kleidern, daß jeder Reiter Schild und Lanze, ein zweihändiges und ein kurzes
Schwert, Bogen und Köcher mit Pfeilen habe. Dann, daß ihr habet auf
euren Wagen: Hacken, Keile, Mauerbohrer, Äxte, Grabscheite, eiserne Schaufeln
unb was sonst im Kriege nötig ist. Die Wagenvorräte müssen vom Sammet-
platze an auf brei Monate reichen, Waffen unb Kleiber auf ein halbes Jahr.
Insbesondre aber gebieten wir euch, wohl barauf zu achten, baß ihr in guter
Lrbnung zu bem angegebenen Orte ziehet, burch welchen Teil unseres Reiches
auch ber nächste Weg führt, nämlich, baß ihr euch nicht unterstehet, irgeitb
etwas zu nehmen, außer Futter für das Vieh und Holz und Wasser. Die
Leute eines jeden von euch sollen bis zur Ankunft am Sammelplatze immer
neben den Reitern gehen, damit die Abwesenheit des Herrn nicht Gelegenheit
zu Übertretungen gebe."
Das Sendgrafengericht.
Die Kunde, daß die Königsboten erschienen sind, hat sich schnell im Gau
verbreitet. Bald erscheint in den Sachsenhöfen der einzelnen Hundertschaften