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kerkerten sämtlich zu töten. In der Zeit vom 2. bis 7. September wurden aeaen
3000 Menschen niedergemacht.
2. Ludwig vor dem Nationalkonveut. An die Stelle der „gesetz¬
gebenden Versammlung" trat jetzt der neugewählte, 749 Mitglieder zählende
„Nationalkonvent". Dieser sollte die Königs- nnd die gesetzgebende Gewalt in
sich vereinigen. Seine Häupter waren Robespierre (ein Advokat), Marat (ein
Arzt) und Dautou. (S. 191.) Gleich in seiner ersten Sitzung schaffte der
Konvent die Königswürde gänzlich ab und erklärte Frankreich für eine Republik.
3. Verhör des Königs. Aber das genügte den Blutmenschen noch nicht,
der König selbst sollte satten. Zum Unglück für den König entdeckte man in einer
SSand der Tuilerien einen eisernen Schrank mit Briefen, ans denen hervorging,
daß der König eine Verbindung mit den Ausgewanderten sowie mit den feind¬
lichen Mächten (Österreich und Prenßen) gesucht habe. Das genügte zu einer
Anklage wegen Landesverrats. Er wurde vor den Konvent geführt, wo er
Hinrichtung Ludwigs XVI.
verhört werden sollte. Man las ihm die Anklageschrift vor, die 57 Anklagepunkte
enthielt. Der König hatte glänzende Verteidiger; aber es half ihm alles nichts.
Sein Tod war beschlossene Sache.
4. Verurteilung des Königs. Am Abend des 16. Januar 1793 begann
im Abgeordnetensaale die Abstimmung darüber, ob Ludwig Capet — so wurde der
König genannt — des Todes schuldig sei oder nicht. Die Aufregung war furchtbar.