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zum heiligen Geist - Hospital. — Seit 1372 ist Frankfurt im
Besitz des Frankfurter Stadtwaldes, welcher ursprünglich Reichs¬
wald war. — 1405 wurden die Privathäuser „der Römer" und
der „goldene Schwan" von der Stadt an gekauft; an ihrer
Stelle wurde von 1405—1416 „der Römer" als neues Rat¬
haus aufgeführt. Er sollte zugleich für die Kaiserwahlen und
als Kaufhaus dienen. — 1711 legte der große „Judenbrand"
alle Häuser der Judengasse, 1719 der „Christenbrand" 400
christliche Häuser in Asche.
2. Als älteste Bevölkerung der Gegend von Frankfurt sind die
Ubier (vgl. S. 1) bekannt. Sie wurden durch die Sueven ver¬
drängt. Nun ließen sich dort die Chatten nieder, im 3. Jahrhundert
die Alemannen und vorübergehend auch die Burgunder. Als diese
in die Rhonegegend zogen, erschienen wieder die Alemannen,
bis die Franken infolge von Chlodwigs Sieg bei Zülpich 496
Herren des Landes wurden. — Im 12. Jahrhundert lassen
sich die verschiedenen Bevölkerungsklassen deutlicher unterscheiden.
(Damals waren in Frankfurt a. M.'noch keine Juden ansässig, während
sich 1612 daselbst 2000 Juden finden. Bis 1349 waren die Frankfurter
Juden „Kammerknechte" des Kaisers, d. h. seine Zinshörigen und
Schützlinge; sie hatten ihren eigenen Gerichtsstand und ihre eigene Ge¬
meinde. 1480 verschlimmerte sich ihre Lage, insofern sich jeder Jude
alle 3 Jahre das Recht, in Frankfurt zu wohnen, erneuern lassen
mußte. 1811 wurden sie den Christen gleichgestellt.) — Es gab Freie
und Unfreie. Aus den Freien, zumal aus den edleren Geschlechtern,
wählten die Könige ihre Beamten, die sogenannten Ministerialen,
welche die mannigfachen Hofgüter verwalteten und Beisitzer des
Gerichtes waren. Da ihre Ämter erblich waren, so gelangten
die verwalteten Güter allmählich in ihren Besitz. Die niederen
Ministerialen waren auf solchen Gütern angesiedelte Bauern, ferner
Handwerker, welche die zünftigen Handwerker der Stadt wurden.
Ende des 13. Jahrhunderts waren diese schon nicht mehr leibeigen.
Daneben gab es noch sog. Königsleute, welche sich in der
Stadt niederließen und hier gegen einen Zins des Königs Schutz
genossen, aber kein Grundeigentum erwerben konnten. Sie waren
dem' Ehezwang unterworfen, d. h. sie mußten sich die Verhei¬
ratung ihrer Töchter an Ministerialen gefallen lassen. Um 1300
jedoch waren sie bereits den ritterlichen Ministerialen gleich¬
gestellt. Aus beiden wurden die Gerichtsschöffen und die Mit¬
glieder der damals auskommenden städtischen Behörde entnommen,
zu welcher die Handwerker erst später Zutritt erlangten. Deshalb
heißen die Ministerialen auch die Gemeinde und die Handwerker
die Zünfte. Die ersteren wurden die Patrizier oder Geschlechter.
— Ende des 16. Jahrhunderts wanderten aus den Niederlanden
Reformierte ein. Die Reformation wurde 1530 eingeführt.
3. Die Verwaltung Frankfurts lag in den Händen könig-