Full text: Von der Gründung der Mark Brandenburg bis zum Wiener Kongreß (Teil 2)

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rung aber hing wieder eng zusammen mit der Lösung der Doppel¬ 
frage nach dem, Verhältnis der Minister zum Könige und unter¬ 
einander. 
In der Denkschrift vom 27. April 1806 hatte Stein empfohlen, 
an die Stelle der bisher fast ausschließlich üblichen schriftlichen Be¬ 
richterstattung der Minister zu setzen die mündliche Beratung unter 
dem Vorsitz des Königs. Hier sollte jeder die zu seinem Geschäfts¬ 
kreis gehörenden Angelegenheiten vortragen; daran sollte sich die 
Abstimmung schließen und nach ihr die Entscheidung des Monarchen 
fallen, der auf diese Weise in steter lebendiger Berührung mit der 
Gesamtheit der Minister geblieben wäre. Aber Friedrich Wilhelm 
hatte, in diesem Punkte mit seinem großen Vorgänger Friedrich II. 
übereinstimmend, eine unüberwindliche Abneigung gegen die mündliche 
Beratung, die über das Zwiegespräch hinausging. In der entschei¬ 
denden Verfügung, die er im Dezember 1806 ergehen ließ, wird 
scharf unterschieden zwischen den Beratungen des Minister-Konseils, 
das er zulassen wollte, und dem Vortrag, den die Minister (einzeln, 
wie der Zusammenhang anzunehmen nötigt) ihm halten sollen. Seit¬ 
dem war die Katastrophe eingetreten und eine Umgestaltung von 
Grund aus nötig geworden. War es unter diesen Umständen nicht 
besser, das Kollegium gleichberechtigter Minister durch einen allmäch¬ 
tigen Premier-Minister zu ersetzen? Das war die Meinung von 
Altenstein, der in seiner September - Denkschrift empfahl, nur eilten 
Minister an die Spitze der ganzen Administration zu stellen, der 
stets das Ganze übersehen und überall teils direkt, teils indirekt 
kräftig einwirken könne; er wollte neben ihm den einen oder den 
andern Minister zulassen, die jedoch so gestellt werden sollten, daß 
jener mit Recht Premier-Minister genannt werde. Aus der Ant¬ 
wort, die Stein erteilte, ging hervor, daß er keiner der politischen 
Formen an sich eine besondere Heilkraft zuschrieb. Er bekannte sich 
zu der Meinung, daß für das von Altenstein verurteilte General- 
Direktorium sich doch vieles sagen lasse; das meiste habe an den 
Personen, weniger an der Verfassung gelegen; auch in Zukunft 
werde alles von einer guten Wahl der Personen abhängen; sei diese 
unglücklich, so hülfen die Geschäftsformen wenig: „Hindern können 
sie vieles, aber nichts darstellen". So erklärte er denn auch, die 
Frage, ob Kollegium oder Diktatur, sei je nach dem zu entscheiden. 
Durch die Ernennung eines Ersten Ministers werde mehr Kraft und 
Einheit gewonnen, aber eine Folge der Beschränktheit menschlicher 
Kräfte sei, daß die Fehler des Individuums einen zu überwiegenden 
Einfluß auf die Geschäfte erhielten; die kollegialische Behandlung 
sichere einen steteren Gang, der frei von Übereilungen sei, und be¬ 
wirke eine größere Mannigfaltigkeit in den Ansichten. „Einem 
Manne", dahin refolvierte er sich, „übertrage man die Umformung 
der Regierungsverfassung; ist dieses bewirkt, so übertrage man die 
Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten einem Staatsrat, der
	        
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