Full text: Von der Gründung der Mark Brandenburg bis zum Wiener Kongreß (Teil 2)

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der Besetzung der zu ihrer Ausübung erforderlichen Stellen; einen 
desto größeren an der Gesetzgebung über die Rechtspflege. 
So ansehnlich diese Rechte sich darstellen, immerhin war die 
Macht auch der übrigen Minister im Vergleich mit dem Ancien 
Regime gehoben; die lähmende Vormundschaft und Nebenregierung 
der Geheimen Kabinettsräte war und blieb beseitigt. Eine wichtige 
Nebenwirkung des neuen Systems bestand darin, daß die Fälle, wo 
die Entscheidung des Monarchen anzurufen war, stark vermindert 
wurden. Den Ministern blieb alles überlassen, was, wie es hieß, 
auf die bloße Administration nach bestehenden Vorschriften Bezug 
hatte. Dies wurde dahin erläutert, daß der königlichen Genehmigung 
bedürfen sollten jede neue Gesetzgebung, die Abänderung der Ver¬ 
fassung (int alten Sinne des Wortes), die Festsetzung allgemeiner 
Vorschriften für den Staatshaushalt, die Abweichung von bestimmten 
Regeln, die Erteilung größerer Gnadenbezeugungen und die Er¬ 
nennung der Beamten vom Kriegsrat aufwärts. Von jeher hatte 
Stein über die Schwerfälligkeit und Umständlichkeit des Geschäfts¬ 
betriebes geklagt und auf Erleichterungen und Abkürzungen ge¬ 
drungen. Er hatte sie sogar den Provinzial-Behörden zukommen 
lassen wollen, wie viel mehr nun den höchsten Beamten des Staates. 
In der Nassauer Denkschrift klagt er: „Ein großer Teil der Zeit 
und der Tätigkeit der Minister wird gegenwärtig verwandt auf das 
Mechanische des Dienstes und auf kleinliche Gegenstände." Abhilfe 
sollte bringen nicht nur die Übertragung dieser Art von Geschäften 
an die Räte und Subalternen der einzelnen Departements, sondern 
eine bessere Organisation der unteren Behörden, aus die wir zurück¬ 
kommen. 
Die fernere Frage, nach welchem Prinzip sollen den höchsten 
Beamten ihre Geschäfte zugeteilt werden, nach Provinzen oder nach 
Materien, war völlig reif zur Entscheidung; die Provinzial-Mimsterien 
waren gerichtet. 
Ging man nun an die Abgrenzung der einzelnen Ressorts, so 
war die moderne Entwicklung am meisten vorbereitet auf dem Ge¬ 
biete der Diplomatie. Tatsächlich war das Departement der aus¬ 
wärtigen Angelegenheiten seit dem Jahre'1728, wo es eine eigne 
Instruktion erhielt, aus der gemeinsamen Mutterbehörde des Ge¬ 
heimen Etats-Rats ausgeschieden und als eigenes Ministerium kon¬ 
stituiert; längst war dies auch in der Benennung zum Ausdruck 
gekommen, und noch vor der Katastrophe hatte man einige heterogene 
bisher dem Auswärtigen Departement gelassene Materien abgezweigt. 
Dem Urheber des Organisations-Plans war dies gar wohl bewußt; 
er erklärte: „Es bleibt in dieser Hinsicht ganz bei den bisherigen 
Bestimmungen." Nur eine freilich sehr bedeutsame Änderung trat 
ein: an der Spitze dieses Ministeriums sollten nicht, wie bisher so 
oft zum Schaden d^s Staates, mehrere Personen stehen. Ein Wille 
sollte auch hier in den Bureaux herrschen.
	        
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