Full text: Von der Gründung der Mark Brandenburg bis zum Wiener Kongreß (Teil 2)

— 36 — 
bei derjenigen Macht einen Rückhalt, die sich anschickte, ihn zu be¬ 
rauben: bei Schweden. Zu klar am Tage lag ja für die Schweden 
das Interesse, sich in dem Augenblick, da sie sich auf deutschem 
Boden festsetzten, mit dem jetzt mächtigsten und tatkräftigsten prote¬ 
stantischen Fürsten nicht tödlich zu verfeinden; ihr Ziel war daher, 
den Erwerb Pommerns tn erner friedlichen Auseinandersetzung mit 
hem Brandenburger zu erzielen. Gleich ihnen fühlte aber auch 
Frankreich das Bedürfnis, die emporsteigende Fürstenmacht, die vor 
allen andern dem Kaiser und dem Hause Österreich die Wage zu 
halten berufen schien, jetzt nicht niederzuwerfen, sondern sich zum 
Freunde zu machen; und wie zugleich bei den Franzosen die alte 
Eifersucht gegen ein zu mächtiges Anwachsen des schwedischen Ver¬ 
bündeten wieder hervorbrach, so wurde die Vermittlung eines Aus¬ 
gleichs zwischen den brandenburgischen und schwedischen Ansprüchen 
eine wichtige Aufgabe ihrer Politik. Zu ähnlichen, wenn auch matter 
betätigten Bestrebungen fühlte sich endlich auch der Kaiser gedrungen: 
er wollte den Dank der Schweden durch halbe Unterstützung ihrer 
pommerschen Ansprüche gewinnen, aber er wollte auch den Kurfürsten 
nicht in die äußerste Opposition treiben und seine Ansprüche nicht 
von PommenTgeprY Schlesien wenden. 
Bei dieser zwischen Brandenburg und dem Kaiser so ungleich 
verteilten Gunst und Ungunst der Lage war der Kaiser der erste, 
der sich seinem Gegner näherte. Am 2. März ermächtigte er den 
Grafen Trautmannsdorf, dasjenige, was den Kern der offen erklärten 
französischen Forderungen ausmachte, nämlich die österreichischen 
Lande und Hoheitsrechte im Elsaß, unter bestimmten Bedingungen 
preiszugeben. Die demgemäß aufzuopfernden Lande bestanden in 
einem die größere Masse des südlichen Oberelsaß ausfüllenden Terri¬ 
torium, nämlich ber Landgrafschaft,,Oberelsaß nebst dem Sundgau, 
weiter einigen kleinen, zum Teil mit ber Lanbvogtei verbundenen 
Gebieten in Unterelsaß; die Hoheitsrechte waren befaßt in dem im 
Jahre 1558 an das Haus Österreich gekommenen Reichsamte der 
Landvogtei Hagenau, welche sich über die Elsässer Reichsstädte, mit 
Ausnahme von Straßburg, der Zahl nach zehn von teils mittlerem, 
teils kleinerem Zuschnitt, erstreckte. Der sehr ärmliche Inhalt dieser 
Rechte bestand der Hauptsache nach in der Beaufsichtigung der Rats¬ 
wahlen, der Einnahme der kleinen, jährlichen Reichssteuern der Städte 
und der Ernennung des Hagenauer Schultheißen, der in der Stadt 
die hohe Strafgerichtsbarkeit ausübte. 
Am 14. April 1646 machten die Kaiserlichen ein diesen Auf¬ 
trägen entsprechendes Angebot, und sechs Wochen später (26. Mai) 
entschieden sie die dabei hervorgetretene Nebenfrage, ob die betreffen¬ 
den Gebiete und Rechte im Staatsverband des Reiches bleiben oder 
unbeschränkt an die französische Krone fallen sollten, im letzteren 
Sinne. Als Entgelt für dieses Entgegenkommen ließen darauf die 
Franzosen die Forderung der Waldstädte und der Hauptmasse des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.