Full text: Von der Gründung der Mark Brandenburg bis zum Wiener Kongreß (Teil 2)

Zähren gekommen, mit feiner Tochter Christine, der Erbin der 
Krone, zu verbinden. 
Vom Standpunkt der deutschen Geschichte ist es wohl nicht 
allzu kühn, das Scheitern dieser Pläne als ein Glück zu betrachten 
Kurbrandenburg möchte ein Anhängsel Schwedens geworden sein, 
o\te r5r^er §annoöer tion England, und damit der Führung 
Deutschlands verloren. Aber möglicherweise möchte der Schwer¬ 
punkt auch nicht, wenigstens nicht auf die Dauer, in das menschen¬ 
arme Schweden, sondern aus die baltisch-norddeutsche Seite gefallen 
sein; doch auch so hätte Norddeutschland eine überstarke und dauernde 
Hlnweggravitation von dem deutschen Süden erhalten. Jedenfalls 
wurde der Plan völlig aufgegeben, und nun knüpfte Friedrich 
Wilhelm rasch mit dem oranischen Hause an; im Dezember 1646 
führte er die Tochter des Statthalters, Louise Henriette, heim. 
Unterdessen rückten die westfälischen Friedensverhandlungen, 
bet denen Brandenburg durch den energischen, militärisch angesehenen 
^Wen Johann von Sayn-Wittgenstein und einige andere bewährte 
Unterhändler H?rtreDn^M7^vtz aller Mnkchüge damaliger 
Diplomatie und aller noch größerer Schrullen und Weitschweifig¬ 
keiten damaligen Zeremoniells dem Ende allmählich entgegen. Es 
konnte nicht mehr überraschen, wenn Schweden mindestens das 
spätere Vorpommern unbedingt festzuhalten gedachte. Aber bei der 
offenen Deutlichkeit des unbestreitbaren Unrechts, welches damit 
Brandenburg angetan werden sollte, blieb auch dieses so zähe wie 
möglich. ^ Und es erreichte zunächst, daß es nicht überhaupt als 
quantite negligeable behandelt werden konnte, daß es grundsätzlich 
Entschädigungen zugestanden erhielt. Als solche festgesetzt wurden 
schließlich: das säkularisierte Erzbistum Magdeburg als Herzogtum, 
welches freilich der jetzige Administrator, ein sächsischer Prinz, auf 
Lebenszeit noch innebehalten sollte, ferner die ehemaligen Bistümer 
Halberstadt und Minden als Fürstentümer. Von dem verlorenen 
Erbe erlangte Brandenburg Hinterpommern und als dortige Ab¬ 
rundung noch das gleichfalls säkularisierte Bistum Kammin. 
Territorial betrachtet war das ein immerhin ansehnlicher Zu¬ 
wachs. Aber hier handelte es sich um Erbrecht und nicht um 
Huadratmeilen. Und dann, was der Kurfürst zu beanspruchen 
gehabt hatte und nun aufgeben mußte, das waren die DLli- 
nmnbungen, das waren Stettin und Stralsund, der Besitz 
Vorpommerns, worauf er nach niederländischem Muster eine große, 
hoffnungsvolle See- und Handelspolitik hatte begründen wollen. 
Mese ferne vornehmste Lebensabsicht, die er hinausgeschoben, wenn 
nicht vereitelt sah, war es, warum Friedrich Wilhelm den Abschluß 
1648 so schwer ertrug, warum er trotz aller Unwahrscheinlichkeit des 
Erfolges damals und danach der Krone Schweden — vergeblich — 
die ansehnlichsten Tauschobjekte für Stettin geboten und weshalb er
	        
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