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rungen, aller Einheit und Einheitlichkeit abhold, zeigt auch in dieser
Hinsicht die größte Mannigfaltigkeit. Die Städte desselben Terri¬
toriums bieten oft das bunteste Bild. Die Mannigfaltigkeit betrifft
den Kreis der Reichsstädte wie den der Landstädte. Man darf sich
nicht etwa jene als die selbständigen, diese als die abhängigen
Kommunen vorstellen. Der König besitzt in manchen Reichsstädten
größere Rechte als in manchen Landstädten der Landesherr. In
manchen Reichsstädten üben überdies auch noch Landesherren Be¬
fugnisse aus. So mannigfaltig aber die Verhältnisse der einzelnen
Städte sind, das Streben nach politischer Selbständigkeit ist allen
eigen.
Wie wenig sich die politische Unabhängigkeit auf die Reichs¬
städte beschränkt, zeigt besonders der große Anteil, den die Landstädte
an den Städtebünden des Mittelalters gehabt haben. Diese, schon
an sich ein sprechender Beleg für die kommunale Selbständigkeit,
sind in der Zeit vom dreizehnten bis zum fünfzehnten Jahrhundert
so häufig gewesen, daß eine Aufzählung unmöglich wäre. Die
berühmtesten sind der Rheinische Bund von 1254, der Schwäbische
aus der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts und die Hanse.
An dem Rheinischen sind Gemeinden, die später als Landstädte
bekannt sind, in großer Zahl beteiligt; zu seiner Zeit war übrigens
noch nicht ein fester Kreis von Reichsstädten abgegrenzt. Der
Schwäbische Bund ging von Reichsstädten aus und kann am ehesten
als eine reichsstädtische Vereinigung bezeichnet werden, nahm aber
doch auch einige andre Städte auf. Die Hanse setzt sich ganz
überwiegend aus Landstädten zusammen.
Die Ziele, die sich diese Bünde setzen, sind für die Stellung
der deutschen Städte überaus lehrreich. Bedeutende Zwecke verfolgt
der Rheinische Bund. Durch die ungeordneten Verhältnisse der
Zeit hervorgerufen, erstrebte er Herstellung des Landfriedens und
nahm Stellung zur Königswahl. Sein ursprünglicher und Haupt¬
zweck lag auf dem Gebiet der spezifisch städtischen Interessen; es
war die Beseitigung der unrechtmäßigen Rheinzölle. Die Zollstätten
des Mittelalters, bei der Unzahl selbständiger Territorien an un¬
zähligen Punkten den Verkehr hindernd, waren für den Kaufmann
auch deshalb ganz besonders drückend, weil sie nicht etwa vornehmlich
an den Grenzen (wie heute), sondern überall, wo man nur den
Handel am sichersten treffen zu können glaubte, errichtet wurden.
Der Schwäbische Bund hatte recht eigentlich die Bewahrung der
Unabhängigkeit der Städte gegen die Landesherren zum Zweck. Das
Ziel der Hansa war der Schutz des deutschen Kaufmanns im Aus¬
lande und die Erweiterung seiner merkantilen Stellung; sie erstrebte
für ihn Handelsfreiheiten und Handelsvorrechte. Von den zahlreichen
kleineren Städtebünden verfolgt der eine mehr diesen, der andere
mehr jenen Zweck.