Full text: Die neuere Zeit (Bd. 3)

Tretos — Tribuni plebis. 
Tretos, T^?jros, TqtjtSv, Bergzug südl. von 
Nemea und Kleonai, „der durchlöcherte" genannt 
von den vielen Höhlen, in deren einer der neme- 
ische Löwe sich aufgehalten haben soll. Hesiod. 
theog. 331. Biod. Sic. 4, 11. 
Treviri, Treveri, Tqj]ovlqol, tapferes Volk in 
Gallia Belgica, besonders ausgezeichnet durch seine 
treffliche Reiterei, die für die tapferste und beste 
in ganz Gallien galt. Sie wohnten zwischen den 
Mediomatrikern, den Remern und dem Rhenus. 
Mit deu Germanen lebten sie im steten Kampfe. 
Caes. b. g. 1, 37. 2, 24. 3, 11. 8, 25. lt. ö. Tac. 
hist. 4, 37. Nach Taeitus {hist. 5, 19.) standen 
sie unter einem Senat von 113 Mitgliedern und 
waren mit den Römern verbündet. Tac. ann. 1, 
63. — Die umwohnenden Segni, Condrusi und 
Ebnrones waren ihre Schutzverwandten. Caes. b. 
g. 6, 32. 4, 6. Ihre Hauptstadt war Angnsta 
Trevirorum, später eine befestigte römische Co- 
tonie und reiche Handelsstadt, an der Mofella 
{Tac. hist. 4, (32. 72.); j. Trier mit vielen Denk¬ 
mälern und Alterthümern. 
Triakaden f. ’Evapoxlu. 
Triarii s. Aeies und Legio. 
Triarius, Ga ins, war unter Lncnll im mi- 
thridatischen Kriege Legat, eroberte im I. 73 
Apameia, schlug 68 den politischen König bei Ko- 
mätta in Kappadokien, wurde aber int I. 67 bei 
Zela von demselben besiegt. Caes. b. Alex. 72. 
Bio Cass. 35, 10. 12. 
Triballi, TQißaUoi, mächtiges thrakisches Volk 
in Untermösten (dem heutigen Serbien und einem 
Theile Bulgariens), von den östlich wohnenden Tre- 
res durch deu Diskos (j. Jsker) geschieden. Thue. 2, 
96. Sie widerstanden mit Ersolg den Odryfen, 
ja auf einem Streifzuge drangen sie bis an die 
Küste vor und verwüsteten Abdera, 376 v. C. 
Thue. 4, 101. Alexander von Makedonien unter¬ 
nahm einen Zug gegen sie, da sie sich zu empören 
im Begriff waren. Später waren sie unbedeutend 
und unmächtig. Strab. 5, 301. 305. 317 f. 
Tribo(c)ci, -668) TgtßoxHoi, germanische Völker¬ 
schaft aus dem linken Rheinufer, in der Gegend 
des heutigen Straßburg, nahmen an dem Zuge 
des Ariovist Theil. Caes. b. g. 1, 54. 4, 10. 
Tyißatv st Kleidung, 1. 
Triboniänus, geboren in der pamphylischeu 
Stadt Side, war dem Justittiau bei der Samm¬ 
lung der Gesetze behilflich und selbst Verfasser 
zahlreicher Schriften in verschiedenen Zweigen der 
Literatur. Er stand im Rufe eines gemeinen 
Schmeichlers und eines habsüchtigen Menschen. 
Sein Tod fällt ins Jahr 546 n. C. 
Tribunal, die viereckige Erhöhung von Stein, 
Erde oder Holz (Snggestus), aus welcher der 
richtende Magistratus seinen Platz hatte. Neben 
der sella curulis desselben standen die subsellia 
der Assessoren, vielleicht ebendort die der Richter; 
doch können sie auch zur ebenen Erde in der 
Nähe der Plätze der Parteien gewesen sein. In 
Rom war ursprünglich nur Ein Tribunal, ans 
dem Eomitium, welche Zahl vermehrt wurde, 
als mehrere Prätoren gleichzeitig Gericht hielten. 
Alle aber standen aus dem Forum und unter 
freiem Himmel, bis mau die Sitzungen bei un¬ 
günstigem Wetter in die Basiliken und Gerichts¬ 
säle verlegte. — Siehe auch Castra, 3. 
Tribüni, eigentlich Tribusvorsteher, wofür man 
1183 
später curator tribus sagte. Der Name tribunus 
aber wurde auf andere Beamte übertragen (f. 
Tribunus cele rum, militum, Tribuni 
plebis), und in der Kaiserzeit aus sehr verschie¬ 
denartige Beamte, z. B. bei Eollegien, tr. t'abri- 
carnm, Aussetzer der kaiserlichen Waffenfabriken, 
tr. fori suarii, notariorum, stab ul i (Oberstall¬ 
meister) it. s. w. — Die eigentlichen Tribusvor¬ 
steher halfen bei dem Census, bei Aushebung zum 
Kriegsdienst, bei Stenervertheiluug und anderen 
administrativen Angelegenheiten. 
Tribuni aerarii (Sing. trib. aerarius) hießen 
vor Alters diejenigen der eben genannten Tribus¬ 
vorsteher, welche das Tributmu zu erheben hatten, 
aus welchem sie daraus den Soldaten das Sti¬ 
pendium auszahlten. Es mochten regelmäßig die 
wohlhabendsten unter ihren Collegen sein. Als die 
civile Soldauszahlung durch die militärische, von 
den Quästoren zu bewirkende verdrängt worden 
war, dauerten die trib. aerarii zwar fort, aber 
in einem uns dunkeln Verhältniß. Vielleicht waren 
sie den Quästoren als Intendanten beigegeben 
uni) folgten betn Heere. Von der lex Aurelia, 
70 v. C., bis zu bet" lex Iulia, 46 v. C., bildeten 
die Aerctrtribunen eine dritte Richterdecurie, in¬ 
dem sie die Plebejer vertraten (f. Iudex). Nach 
Julius Eäfar hörten sie auf, da sie feine Bedeu¬ 
tung mehr hatten. 
Tribunus eelerum, der Befehlshaber des 
Reitercorps, welcher dem Könige ebenso zur Seite 
stand uud denselben vertrat, wie später der ma- 
gister equitum bei dem Dictator. Jeder beklei¬ 
dete das Amt bis zu dem Tode des Königs, denn 
der Nachfolger wählte sich wieder einen andern 
trib. cel. Mit betn Königthum hörte dieses Amt 
ans und wurde erst von Augnstns für religiöse 
Zwecke wieber erneuert. 
Tribunus militum s. Dux, 2. 
Tribuni militum eonsuläri potestäte. Drei 
Militärtribunen mit Eousulargewalt (abgesehen 
von ber Censur, welche bavon getrennt würbe, s. 
Censor) würben auf bas Drängen ber Plebs 
nach Theilnahme am Coitfnlat 44i v. C. statt ber 
Konsuln eingeführt, zu welchem Amte auch Ple¬ 
bejer wählbar feilt sollten. Seitdem würben bis 
ans bie leges Liciniae Sestiae öfter Tribunen 
gewählt, unb zwar 3, 4, 6, ja sogar 8, welche 
Verschiedenheit der Zahl sich theils dadurch erklärt, 
baß bei 8 bie beibeu Censoren mit inbegriffen 
waren, theils baburch, baß mau in Rücksicht aus 
die Zeitverhältnisse die Zahl einige Male ver¬ 
mehrte. Jav. 4, 6. b, l. Die Gewalt derselben, 
ihre Wahl, Amtsantritt und Niederlegung war 
ganz dem Konsulat confortn; boch konnten sie nicht 
triumphiren. 
Tribuni plebis. Zum Schutze ber Plebejer t 
gegen bie Bedrückungen ber Patricier unb ber 
Confnln würbe biefes Amt 494 v. C. bett Plebe¬ 
jern von bett Patriciern nach ber 1. Secession 
zugestanben; vgl. Leges sacratae. Ansangs 
waren 2 ober 5 Volkstribunen (Liv. 2, 33. 58. 
Cic. r. p. 2, 34.), bereit Zahl 457 v. E. auf 10 
erhöht würbe {Liv. 3, 30.); boch machten bie Pa¬ 
tricier bei ihrer Zustimmung bie Bedingung, daß 
nicht dieselben wieder gewählt werden sollten. 
Obwol die Aintsbefngniffe der Volkstribunen an¬ 
fangs nur gering waren, so gelang es ihnen doch 
bald, dieselben zu stärken und zu vermehren, bet
	        
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