Full text: Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte

§ 29. Friedrich Wilhelm IV. 1840—61. 63 
katholischen Kirche ordnete 1821 ein Konkordat mit dem Papste, wonach 
die kirchliche Verwaltung den beiden Erzbischöfen von Köln und Posen- 
Gnesen und den 6 Bischöfen von Trier, Münster, Paderborn, Breslau, 
Kulm und Ermeland übertragen wurde. Ein Streit über gemischte Ehen, 
welcher zur Verhaftung der Erzbischöfe Klemens August von Köln (1837) 
und Martin Dunin von Posen (1839) führte, fand seine Erledigung unter 
Friedrich Wilhelm IV. 
5. Unterrichtswesen. Die Universität Wittenberg wurde 1817 
mit der zu Halle vereinigt und 1818 zu Bonn eine neue gegründet. Die 
Zahl der Gymnasien mehrte sich, und neben ihnen entwickelten sich auch 
Realschulen. Eine besondere Sorge widmete der Minister Altenstein der 
Förderung der Elementarschulen; alle Kinder vom 6. bis zum 14. Jahre 
wurden der Schulpflicht unterworfen. Zur Ausbildung der Volksschullehrer 
wurden in sämmtlichen Provinzen Seminarien errichtet. 
6. Handel und Gewerbe hoben sich durch Vermehrung und Ver¬ 
besserung der Land- und Wasserstraßen, durch Erweiterung der Postverbin¬ 
dungen, durch Einführung der Dampfschiffahrt und Anlage von Eisen¬ 
bahnen, durch Handels- und Schiffahrtsverträge und ganz besonders durch 
den 1834 gestifteten deutschen Zollverein. 
§ 29. 
Friedrich Wilhelm IV. 1840—61. 
1. Einführung der Konstitution. Friedrich Wilhelm IV. 
glaubte zwar, daß die natürlichen Verhältnisse und die politischen Aufgaben 
des preußischen Staates die Erhaltung des Absolutismus forderten, suchte 
aber diesen durch allmähliche Entwickelung der ständischen Verhältnisse zu 
mildern, indem er nicht nur die Provinzial-Landtage öfter berief, sondern 
auch ständische Ausschüsse sämmtlicher Provinzen in Berlin zusammentreten 
ließ. Im Jahre 1847 folgte dann der bedeutendste Schritt zur Anbahnung 
einer ständischen Verfassung für den ganzen Staat durch die Verbindung 
der acht Provinzial-Landtage zu einem „vereinigten Landtage", welcher 
das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen erhielt. Die in 
Folge der französischen Februar-Revolution auch in Berlin am 17. März 
1848 ausgebrochenen Unruhen veranlaßten die Ernennung eines liberalen 
Ministeriums und die Berufung einer Nationalversammlung, um eine 
neue Verfassung zu berathen. Wiederholte Tumulte der aufgeregten Massen, 
die am 3. Juli sogar das Zeughaus erstürmten, bewogen das neu ernannte 
Ministerium Brandenburg - Manteuffel, die Nationalversammlung zunächst 
nach Brandenburg zu verlegen. Da jedoch ein Theil der Mitglieder die 
Berathungen in Berlin fortsetzte, rückte der zum Oberbefehlshaber in den 
Marken ernannte General Wrangel in die Stadt ein, lösete die Bürgerwehr 
auf, verkündete den Belagerungszustand und hinderte die Versammlungen 
der Oppositionspartei, welche (15. Nov.) sogar einen auf Steuerverweigerung 
lautenden Beschluß faßte. Am 5. Dezbr. wurde dann auch die National¬ 
versammlung überhaupt aufgelöst und eine Verfassung oktroyiert. Nachdem 
diese durch die (26. Febr. 1849) neu einberufenen Kammern revidiert war,
	        
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