§ 29. Friedrich Wilhelm IV. 1840—61. 63
katholischen Kirche ordnete 1821 ein Konkordat mit dem Papste, wonach
die kirchliche Verwaltung den beiden Erzbischöfen von Köln und Posen-
Gnesen und den 6 Bischöfen von Trier, Münster, Paderborn, Breslau,
Kulm und Ermeland übertragen wurde. Ein Streit über gemischte Ehen,
welcher zur Verhaftung der Erzbischöfe Klemens August von Köln (1837)
und Martin Dunin von Posen (1839) führte, fand seine Erledigung unter
Friedrich Wilhelm IV.
5. Unterrichtswesen. Die Universität Wittenberg wurde 1817
mit der zu Halle vereinigt und 1818 zu Bonn eine neue gegründet. Die
Zahl der Gymnasien mehrte sich, und neben ihnen entwickelten sich auch
Realschulen. Eine besondere Sorge widmete der Minister Altenstein der
Förderung der Elementarschulen; alle Kinder vom 6. bis zum 14. Jahre
wurden der Schulpflicht unterworfen. Zur Ausbildung der Volksschullehrer
wurden in sämmtlichen Provinzen Seminarien errichtet.
6. Handel und Gewerbe hoben sich durch Vermehrung und Ver¬
besserung der Land- und Wasserstraßen, durch Erweiterung der Postverbin¬
dungen, durch Einführung der Dampfschiffahrt und Anlage von Eisen¬
bahnen, durch Handels- und Schiffahrtsverträge und ganz besonders durch
den 1834 gestifteten deutschen Zollverein.
§ 29.
Friedrich Wilhelm IV. 1840—61.
1. Einführung der Konstitution. Friedrich Wilhelm IV.
glaubte zwar, daß die natürlichen Verhältnisse und die politischen Aufgaben
des preußischen Staates die Erhaltung des Absolutismus forderten, suchte
aber diesen durch allmähliche Entwickelung der ständischen Verhältnisse zu
mildern, indem er nicht nur die Provinzial-Landtage öfter berief, sondern
auch ständische Ausschüsse sämmtlicher Provinzen in Berlin zusammentreten
ließ. Im Jahre 1847 folgte dann der bedeutendste Schritt zur Anbahnung
einer ständischen Verfassung für den ganzen Staat durch die Verbindung
der acht Provinzial-Landtage zu einem „vereinigten Landtage", welcher
das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen erhielt. Die in
Folge der französischen Februar-Revolution auch in Berlin am 17. März
1848 ausgebrochenen Unruhen veranlaßten die Ernennung eines liberalen
Ministeriums und die Berufung einer Nationalversammlung, um eine
neue Verfassung zu berathen. Wiederholte Tumulte der aufgeregten Massen,
die am 3. Juli sogar das Zeughaus erstürmten, bewogen das neu ernannte
Ministerium Brandenburg - Manteuffel, die Nationalversammlung zunächst
nach Brandenburg zu verlegen. Da jedoch ein Theil der Mitglieder die
Berathungen in Berlin fortsetzte, rückte der zum Oberbefehlshaber in den
Marken ernannte General Wrangel in die Stadt ein, lösete die Bürgerwehr
auf, verkündete den Belagerungszustand und hinderte die Versammlungen
der Oppositionspartei, welche (15. Nov.) sogar einen auf Steuerverweigerung
lautenden Beschluß faßte. Am 5. Dezbr. wurde dann auch die National¬
versammlung überhaupt aufgelöst und eine Verfassung oktroyiert. Nachdem
diese durch die (26. Febr. 1849) neu einberufenen Kammern revidiert war,