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gleiche Rechte mit den Katholiken haben. Wenn aber
fernerhin katholische Bischöfe oder Priester zum Pro¬
testantismus übertreten würden, so sollten sie ihr geist¬
liches Amt und ihre Einkünfte verlieren (Reservat).
Der Kurfürst Joachim, sah in dem Vorgehen Luthers nur
Aufruhr: denn er hatte die Überzeugung, daß nur in gesetzlicher
Weise,, also durch den Papst und die Bischöfe, Verbesserungen in
der Kirche dürften vorgenommen werden. Darum äußerte er einst
iu Gegenwart des Kaisers: „Ich will lieber niederknieen und meinen
Hals dem Nachrichter darbieten, als Gott und sein Evangelium
verleugnen, falsche oder irrige Lehren annehmen oder solchen bei¬
pflichten." Als Karl V. 1530 zu Augsburg den Ständen befahl,
alles, was Sakramente, Messe und Heiligenverehrung betreffe, beim
Althergebrachten zu belassen, die Kirchen, Klöster uud Stifter in
ihrem vorigen Stand wiederherzustellen und die in ihren Gebieten
wohnenden Katholiken in keiner Weise zn bedrängen, da fügte
Joachim hinzu, sie ^möchten den Reichstagsbeschluß annehmen und
bedenken, wie viel Schaden der allgemeinen Christenheit und ins¬
besondere Deutschland erwachsen müsse, wenn sie durch keine Bitten
sich dazu bewegen ließen. Aber bei aller Entschiedenheit in der
©ctche war Joachim duldsam gegen die Personen. Während ringsum
die Bauernaufstäude tobten, blieb in der Mark alles ruhig; denn er
ließ sich nicht bewegen, einzelne ihres Glaubens wegen zu verfolgen.
Ganz anderer Gesinnung als Joachim war seine Gemahlin
Elisabeth. Dieselbe trat nicht allein selbst zum lutherischen Bekennt¬
nisse über, sondern sie ließ auch ohne Vorwissen des Vaters
die Kinder heimlich in dem neuen Glauben unterrichten. Joachim
erfuhr das durch eine seiner Töchter. Daß er darüber ties empört
war, ist zu natürlich. Infolgedessen kam es zwischen den Ehegatten zu
unangenehmen Austritten. Elisabeth fand es für gut, den Kurfürsten
Zu verlassen (1528), auf einem sächsischen Schlosse Wohnung zu
nehmen und ^von hier aus lebhaften Verkehr mit Luther zu
unterhalten. Joachim aber, unwandelbar in seiner Treue zur katho¬
lischen Kirche, ließ vor seinem Ende seine beiden Söhne Joachim
und Johann das feierliche Gelöbnis ablegen, gleichfalls treue Kinder
der katholischen Kirche zu bleiben.
Schließlich haben wir unter diesem Kurfürsten noch eine
kleine Vermehrung seiner Lande zu erwähnen. Die Grafen von
Ruppin hatten stets die Lehnshoheit der Markgrafen anerkannt.
Mit dem Aussterben jener Familie (1524) fiel daher ihre Herrschaft,
MU und Neuruppin, Wusterhausen und Gransee, an Brandenburg.
Joachim starb 1535 und wurde im Kloster Lehnin beigesetzt.