Die Griechen bis 500 v. Chr. 41
auszurüsten; dieser zahlte am wenigsten und war nur leicht be¬
waffnet. So waren die Lasten der Bürger jetzt nach dem Vermögen
gerecht verteilt; ebenso aber auch die Rechte, d. H. der Anteil an
der Regierung; denn:
1) Die 9 Archonten wurden nur aus der ersten Klasse
gewählt.
2) Der Rat {rj ßovXj) der 400, den Solon einsetzte und der
alle wichtigen Staatsangelegenheiten zu leiten hatte, bestand aus
Bürgern der drei ersten Klassen. Die Mitglieder mußten das 30.
Lebensjahr zurückgelegt haben.
3) Die Volksversammlung umfaßte alle Bürger über 20
Jahre; sie hatte das Recht, die Beamten zu wählen und die vom
Rate vorgeschlagenen Gesetze anzunehmen oder abzulehnen.
Die Veränderung, die Solon vornahm, war also eine große; die
Scheidung zwischen den bevorrechteten Enpatriden und dem beherrsch¬
ten Volke mußte im Laufe der Zeit ganz verschwinden, es gab
dann nur noch Bürger, welche fast gleichberechtigt waren (Demo¬
kratie). Denn auch die gesamte
Rechtsprechung legte Solon in die Hände der Bürger; jährlich
Wurden 4000 Bürger (Heliasteu genannt) ausgewählt, welche unter
der Leitung der Archonten über alle Streitsachen Urteil fällten. —
Nur diejenigen Verbrechen, auf denen der Tod stand, gelangten vor den
Areopäg (Areshügel), eine Versammlung der ehrwürdigsten Män¬
ner Athens; es waren meist vom Amte abgetretene Archonten und,
was das wichtigste war, sie hatten über die genaue Beobachtung der
Verfassung, sowie über Zucht und gute Sitte in ganz Attica zu
Wachen.
^Erziehung.] Wie Lyenrg gab auch Solon seinen Mitbürgern
Gesetze über die Jugenderziehung; dieselbe erstreckte sich aber nicht
bloß auf die körperliche Ausbildung, wie beiden Spartanern, sondern
auch auf die Ausbildung des Geistes. Lesen und Lernen der home¬
rischen Gesänge, Musik und Gymnastik wurden gleichmäßig eisrig
betrieben.
[Solons @nde.] Reise nach Kleinasien (Crösus) und Ägypten,
Rückkehr nach 10 Jahren; stirbt wahrscheinlich in Athen (559).
Pijistratus 560—527. [2)te Tyrannis.^ Solons Gesetzgebung
fand nicht sosort bei allen Bürgern Beifall; die vornehmsten Adels-
geschlechter fühlten sich zurückgesetzt, und die ärmeren Bürger
hatten mehr Vorteile erhofft, als eine bloße Schuldenerleichterung.